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AKTUELL VOM 02.03.2010
Auch Telefondaten dürfen nicht mehr ohne Weiteres gespeichert werden.  (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di) Auch Telefondaten dürfen nicht mehr ohne Weiteres gespeichert werden. (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di)

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt

Bisher gespeicherte Daten sollen gelöscht werden

Die Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das haben heute die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Das Gesetz verstoße in seiner jetzigen Version gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heißt es aus Karlsruhe. Alle bislang gespeicherten Daten müssen nun gelöscht werden, da ansonsten Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen sowie Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ermöglicht würden, heißt es in der Begründung.

Laut Richterspruch ist die Vorratsdatenspeicherung jedoch erlaubt, wenn diverse Vorgaben zur Verwendung der Daten sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.

Seit 2008 dürfen nach dem Gesetz Daten, die aus der Nutzung von Internet, E-Mail, Telefon und Mobilfunk entstehen, für ein halbes Jahr gespeichert werden. Bisher durften diese Daten nur dann an Behörden weitergeleitet werden, wenn ein Verdacht auf schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung bestand.

Knapp 35.000 Menschen hatten bereits gegen das Gesetz geklagt - das größte Massenklageverfahren in der Justizgeschichte.

Geteiltes Echo auf Karlsruher Datenurteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Datenspeicherung ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Die FDP sprach von einem großen Erfolg für die Bürgerrechte. Gleichzeitig müsse nun auf europäischer Ebene grundsätzlich geklärt werden, ob das Speichern von Telefon- und Internetdaten überhaupt noch zulässig sei, sagte FDP-Generalsekretär Christian Lindner in Berlin.

CDU und CSU begrüßten hingegen, dass die Datenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil vorerst im Grundsatz weiter möglich sei. Das Bundeskriminalamt müsse Zugriff auf solche Verbindungsdaten haben, betonte der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl.

Die Polizei mahnte, dass nun rasch ein überarbeiteter Gesetzentwurf vorgelegt werden müsse. Bis dahin sei zu befürchten, dass die Aufklärung vieler Straftaten enorm erschwert werde, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, im Deutschlandfunk.

Verband der Internetwirtschaft: BVG-Urteil technisch gar nicht umsetzbar

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco), hält Teile des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung für technisch nicht umsetzbar. Die Auflage, bestimmte Berufsgruppen von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen, sei bezogen auf das Internet nicht möglich, sagte Rotert im Deutschlandradio Kultur


Letzte Änderung: 09.09.2010 03:40 Uhr

 

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