Lange hatten CDU, CSU und FDP um die Sicherungsverwahrung gestritten. Nun soll möglichst schnell ein neues Gesetz zum Umgang mit gefährlichen Straftätern verabschiedet werden.
Nach dem Koalitionskompromiss sollen psychisch kranke Straftäter nach Absitzen ihrer Haftstrafe in neue therapeutische Einrichtungen eingewiesen werden und nicht in Sicherungsverwahrung kommen. Schon am kommenden Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.
In diese erst noch zu schaffenden geschlossenen Therapieeinrichtungen sollen nur Straftäter mit psychischen Störungen eingeliefert werden. Externe Gutachter müssen diese feststellen.
Über das Thema Sicherungsverwahrung war in den letzten Wochen heftig diskutiert worden, vor allem nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hatte, dass eine rückwirkende Verlängerung dieser Verwahrung, so wie es sie in Deutschland bisher gegeben hat, gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.
Nach dem Urteil des EGMR müssen in Deutschland 60 bis 80 Häftlinge aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden. Nicht für alle gilt der schwarz-gelbe Kompromiss, denn nicht alle dürften eine psychische Störung attestiert bekommen. Für diese Täter soll eine elektronische Fessel zum Einsatz kommen, damit die Polizei sie besser überwachen kann.
Strafverteidiger Bernd Behnke begrüßte im Deutschlandradio Kultur die geplante Reform der Sicherungsverwahrung. "Ich habe keinen Zweifel, wenn die Ausgestaltung dieser Regelung so geschieht, dass es rechtskonform ist", sagte Behnke. "Das heißt, es darf kein Gefängnis sein, es darf keine Sicherheitsverwahrung in der bisherigen Form sein. Es muss eine Übergangsschleuse sein aus der Sicherheitsverwahrung in die Freiheit."
Der rechtspolitische Sprecher der Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, kritisierte im Deutschlandfunk den Kompromiss zur Sicherungsverwahrung. Er gebe keine Antwort auf die eigentlich dringend zu lösenden Fragen biete: "Wenn man psychisch gestörte Gewalttäter in Gewahrsam halten will und in Therapie, braucht man dazu kein neues Gesetz. Dafür haben wir die psychiatrischen Krankenhäuser. Und für die möglicherweise weiterhin gewalttätigen Menschen, die nicht psychisch gestört sind - und ich sage noch einmal: das ist die überwiegende Anzahl derjenigen, über die wir jetzt reden - hat die Bundesregierung keinen konkreten Vorschlag gemacht." Therapie müsse viel früher ansetzen. "Viele der Sicherungsverwahrten würden gerne an Therapien teilnehmen, die ihnen gar nicht angeboten werden. Es muss viel mehr in den bestehenden Institutionen geschehen."
Während die Regierungskoalition die Angelegenheit möglichst schnell über die Bühne bringen will, meldeten einige Bundesländer Bedenken an. Es müsse ein Fragezeichen gesetzt werden, ob der jetzt gefundene Kompromiss den Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entspreche, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte in der "rbb-Abendschau": "Wir wissen noch nicht, welches sollen die Standards für diese neue Einrichtung sein und wir wissen auch nicht, ob dieses neue Gesetz auch tatsächlich Bestand haben wird."
Die SPD auf Bundesebene versprach dagegen, den Kompromiss zu unterstützen. Wenn der Gesetzentwurf halte, was die Minister angekündigt hätten, "wird die SPD ihn konstruktiv begleiten", sagte SPD-Bundestagsfraktionsvize Olaf Scholz der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
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Letzte Änderung: 06.03.2011 03:43 Uhr
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