Zum Inhalt
Zur Deutschlandfunk-Startseite
Zur Deutschlandradio Kultur-Startseite
Zur DRadio-Wissen-Startseite
 
nach oben
AKTUELL VOM 30.08.2010
Die Legislaturperiode von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) endet früher, als vorgesehen. (Bild: AP) Die Legislaturperiode von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) endet früher, als vorgesehen. (Bild: AP)

Landesverfassungsgericht ordnet Neuwahlen in Schleswig-Holstein an

Wahlrecht nicht mit Verfassung vereinbar

Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein ist nicht verfassungsgemäß. Bis Mai 2011 muss es geändert werden, spätestens bis zum September 2012 muss eine Neuwahl stattfinden. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP bleibt allerdings bestehen.

Die Richter folgten damit der Klage der Grünen und des Südschleswigschen Wahlverbands (SSW) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung von Ausgleichsmandaten. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.

Das derzeitge Wahlrecht der schleswig-holsteinischen Verfassung führt dazu, dass der Landtag durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate stark aufgebläht wird. Die Verfassung sieht eigentlich 69 Sitze vor. Derzeit sind es 95.

Bei der vorgezogenen Landtagswahl in Deutschlands nördlichstem Bundesland hatte die CDU nach dem Bruch der Großen Koalition am 27. September 2009 nur aufgrund von Überhangmandaten die denkbar knappste Mehrheit für eine Regierungskoalition mit der FDP erhalten: Die schwarz-gelbe Koalition regiert mit nur einer Stimme Mehrheit.

Die vier Oppositionsparteien, SPD, Grüne, Linke und die Partei der dänischen Minderheit SSW, kamen nach der Wahl zusammen auf 48,2 Prozent der Zweitstimmen, CDU und FDP nur auf 46,5 Prozent. Da die Christdemokraten aber 34 von 40 Wahlkreisen gewannen, erhielten sie elf Sitze mehr, als eigentlich nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustanden.

Andere Mehrheiten bei vollem Ausgleich der Überhangmandate

2009 glich die Landtagswahlleiterin insgesamt acht Überhangmandate der CDU aus, drei also nicht. Für einen solchen Fall sieht das schleswig-holsteinische Wahlgesetz eigentlich einen Ausgleich für die anderen Parteien vor. Dieser ist allerdings beschränkt, damit der Landtag nicht zu groß wird. Über den Passus der Begrenzung des Landtags herrscht Uneinigkeit, da dieser nicht eindeutig formuliert ist.

Über die Lage nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts berichtet Deutschlandfunkkorrespondent Matthias Günther aus Kiel (mp3-Audio)

Mehr zum Thema:

Hintergrund zu den Verhältnissen nach der schleswig-holsteinischen Landtagswahl 2009

Hintergrund vom 29.8.2010 - Knappe Mehrheit droht zu kippen
Landesverfassungsgericht entscheidet über Sitzverteilung im Kieler Landtag


Urteil LVerfG 3/09 des Kieler Landesverfassungsgerichts


Letzte Änderung: 06.09.2010 08:38 Uhr

 

JETZT IM RADIO

Deutschlandfunk

Seit 18:40 Uhr
Hintergrund
Nächste Sendung: 19:00 Uhr
Nachrichten

mehr

Deutschlandradio Kultur

Seit 18:30 Uhr
Hörspiel
Nächste Sendung: 20:00 Uhr
Nachrichten

mehr

DRadio Wissen

Seit 18:05 Uhr
Radiolinks: RB Nordwestradio Glauben und Wissen
Nächste Sendung: 19:00 Uhr
Nachrichten

mehr

LIVE-STREAM

Deutschlandfunk

Deutschlandradio Kultur

DRadio Wissen

Dokumente und Debatten mehr

AUDIO ON DEMAND

Beiträge zum Nachhören

Seehofer will Euro-Volksabstimmung

Sendezeit: 12.02.2012, 18:14

Das Barents Spektakel in Norwegen

Sendezeit: 12.02.2012, 17:52

Auerbach-Requiem Frauenkirche Dresden

Sendezeit: 12.02.2012, 17:46

PODCAST

Radio zum Mitnehmen

Podcast: Sendungen

Podcast: Themen

PLAYER / RECORDER

dradio-Recorder
im Beta-Test:

 

KOOPERATIONSPARTNER

ARD-Logo und Link  ZDF-Logo und Link  Phoenix-Logo und Link