Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein ist nicht verfassungsgemäß. Bis Mai 2011 muss es geändert werden, spätestens bis zum September 2012 muss eine Neuwahl stattfinden. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP bleibt allerdings bestehen.
Die Richter folgten damit der Klage der Grünen und des Südschleswigschen Wahlverbands (SSW) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung von Ausgleichsmandaten. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.
Das derzeitge Wahlrecht der schleswig-holsteinischen Verfassung führt dazu, dass der Landtag durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate stark aufgebläht wird. Die Verfassung sieht eigentlich 69 Sitze vor. Derzeit sind es 95.
Bei der vorgezogenen Landtagswahl in Deutschlands nördlichstem Bundesland hatte die CDU nach dem Bruch der Großen Koalition am 27. September 2009 nur aufgrund von Überhangmandaten die denkbar knappste Mehrheit für eine Regierungskoalition mit der FDP erhalten: Die schwarz-gelbe Koalition regiert mit nur einer Stimme Mehrheit.
Die vier Oppositionsparteien, SPD, Grüne, Linke und die Partei der dänischen Minderheit SSW, kamen nach der Wahl zusammen auf 48,2 Prozent der Zweitstimmen, CDU und FDP nur auf 46,5 Prozent. Da die Christdemokraten aber 34 von 40 Wahlkreisen gewannen, erhielten sie elf Sitze mehr, als eigentlich nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustanden.
Andere Mehrheiten bei vollem Ausgleich der Überhangmandate
2009 glich die Landtagswahlleiterin insgesamt acht Überhangmandate der CDU aus, drei also nicht. Für einen solchen Fall sieht das schleswig-holsteinische Wahlgesetz eigentlich einen Ausgleich für die anderen Parteien vor. Dieser ist allerdings beschränkt, damit der Landtag nicht zu groß wird. Über den Passus der Begrenzung des Landtags herrscht Uneinigkeit, da dieser nicht eindeutig formuliert ist.
Über die Lage nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts berichtet Deutschlandfunkkorrespondent Matthias Günther aus Kiel (mp3-Audio)
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Letzte Änderung: 06.09.2010 08:38 Uhr
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