Im Ringen um die Hartz-IV-Reform hat der Bundesrat die Abstimmung über den Gesetzentwurf heute verschoben. Jetzt muss sich der Vermittelungsausschuss erneut auf die Suche nach einem Kompromiss machen.
Bund- und Ländervertreter konnten sich diese Woche im Vermittlungsausschuss nicht auf einen Kompromiss in Sachen Hartz-IV-Reform einigen - jetzt müssen sie erneut an den Verhandlungstisch. Zunächst hatte die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss diese Woche ihre nachgebesserte Hartz-Reform verabschiedet. Der Bundestag nahm diesen erweiterten Gesetzentwurf heute vormittag zwar an. Danach hätte der Bundesrat abstimmen sollen. Da sich aber bereits im Vorfeld abzeichnete, dass die erforderliche Mehrheit wohl wieder nicht erreicht werden würde, verschob die Länderkammer die Abstimmung ganz - und rief stattdessen den Vermittlungsausschuss erneut an.
Gestern hatten die saarländischen Grünen bekannt gegeben, dass sie eine Zustimmung des Bundeslandes nicht unterstützen würden. Sie hielten die Verfassungsmäßigkeit des neuen Regelsatzes für bedenklich. Damit stand fest: Wenn sich das Saarland, in dem eine Koalition aus CDU, FDP und Grünen regiert, im Bundesrat enthält, gibt es keine Mehrheit in der Länderkammer.
Die Berechnung und die Höhe der Regelsätze sind der Hauptstreitpunkt zwischen Opposition und Regierung. Es gebe noch "ganz erhebliche, verfassungsrechtliche Risiken" bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze, sagte Markus Kurth im Deutschlandfunk. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion sagte, man dürfe ein erneutes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht riskieren.
Für Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer seien noch nicht alle Streitpunkte der Hartz-IV-Reform geklärt, sagte er im Deutschlandfunk. Es gebe noch "einige Unklarheiten über die sogenannten Sonderbedarfe, die außerhalb der Regelsätze geregelt werden müssen", sagte der CDU-Politiker.
Sozialrichter Jürgen Borchert hatte der Reform so oder so bescheinigt, dass sie "mit Sicherheit wieder nach Karlsruhe wandern" werde. Das Hartz-IV-Gesetz enthalte eine "Fülle von Fehlern", sagte Borchert im Deutschlandfunk. Das liege unter anderem daran, dass bei der Neuberechnung Statistik- und Warenkorbmethode miteinander vermischt worden seien.
Hauptstreitpunkt der Reform ist nach wie vor die Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes. Die Regierungsseite will über die geplante Erhöhung um fünf Euro auf insgesamt 364 Euro nicht hinauszugehen. Warten muss deshalb auch das Bildungspaket mit Fördermaßnahmen für bedürftige Kinder.
Die Hartz-IV-Reform war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das Gericht monierte, dass die derzeitigen Sätze nicht transparent nachvollziehbar seien.
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Letzte Änderung: 21.08.2011 03:46 Uhr
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