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AKTUELL VOM 17.04.2012
Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder in der aktuen Diskussion (Bild: picture alliance / dpa / Ronald Wittek) Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder in der aktuen Diskussion (Bild: picture alliance / dpa / Ronald Wittek)

Friedrich setzt Justizministerin unter Druck

Koalition streitet über Vorratsdatenspeicherung

Die Fronten in der Koalition im Streit um die Speicherung personenbezogener Daten verhärten sich. Bundesinnenminister Friedrich verlangt Nachbesserungen beim Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Die Zeit drängt. In einer Woche läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie ab.

Die Regierung belastet ein weiterer brisanter Dauerstreit. Neben der Debatte um das Betreuungsgeld kommen sich Union und FDP bei der Vorratsdatenspeicherung in die Quere. Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist bis Donnerstag kommender Woche gesetzt, diese Frage in einem Gesetz neu zu regeln. Andernfalls will die Kommission gegen die Bundesrepublik klagen - dann drohen hohe Strafzahlungen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht nun erst einmal Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Zug. Nachdem er am Montag offiziell ihren Gesetzentwurf abgeschmettert hatte, solle sie nun die Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung endlich erfüllen, ließ Friedrich seinen Sprecher mitteilten.

Es sei "mehr als bedauerlich, dass sich das Bundesinnenministerium nicht ernsthaft mit der Alternative der anlassbezogenen Sicherung von Verkehrsdaten beschäftigt hat", entgegnete Leutheusser-Schnarrenberger im Kurznachrichtendienst Twitter.

Minister spielen Schwarzer Peter

Die beiden Minister beharken sich seit Monaten in dieser Frage. Zuletzt schaltete sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein und pochte auf eine rasche Einigung zwischen den Ressorts. FDP-Generalsekretär Patrick Döring warf Friedrich vor, mit seiner Haltung eine Klage der EU-Kommission zu riskieren. Am Mittwoch wollen die beiden Streithähne nach Angaben aus Koalitionskreisen abermals über das Thema sprechen.

Im Kern beharrt Friedrich darauf, Internet- und Telefondaten zur Verbrechensaufklärung ohne Anlass sechs Monate zu speichern - so wie es die EU-Richtlinie vorsieht. Dagegen sperrt sich die Justizministerin, die den Gesetzentwurf ausarbeitet. Sie will vorhandene Daten bei Internetprovidern nur nach konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat sichern und den Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Innenminister Friedrich darf Einwände anbringen, weil er unter anderem für die Polizei sorgt. Die Vorratsdatenspeicherung soll in besonders schweren Fällen helfen, nämlich bei internationaler Kriminalität oder Terrorismus. Die Vorlage aus dem Justizressort werde weder der EU-Richtlinie noch den Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht, schrieb das Innenministerium nun dem Justizministerium. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil von 2010 würden nur teilweise umgesetzt. Mit dem Richterspruch war die bis dahin praktizierte Vorratsdatenspeicherung gestoppt worden.

"Erheblicher Eingriff in die Privatsphäre"

Aktionstag gegen Vorratsdaten-speicherung im Dezember 2011 (Bild: dpa / Stephanie Pilick)

Aktionstag gegen Vorratsdaten-speicherung im Dezember 2011 (Bild: dpa / Stephanie Pilick)

Die FDP sieht in der EU-Richtlinie einen zu weiten Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. "Ich warne davor, dass wir sozusagen die Bedürfnisse der Ermittler übererfüllen und damit natürlich auch einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre aller in Deutschland Kommunizierenden tun", sagte der FDP-Innenpolitiker Jimmy Schulz im Deutschlandfunk.

Der FDP-Politiker verwies darauf, dass noch einige Fragen ungeklärt seien. Irland etwa klagt vor dem Europäischen Gerichtshof; auf europäischer Ebene werde außerdem die Notwendigkeit der Datensammlung geprüft. Es wäre "nicht klug, jetzt etwas umzusetzen, was in zwei, drei Monaten schon wieder sich ganz anders darstellen könnte", sagte Schulz. "Das ist meiner Meinung nach nicht hilfreich, weil wir damit nämlich die Kommunikationsanbieter und auch die Internetserviceprovider heute zu etwas möglicherweise verpflichten würden, was sich dann in Monaten oder in einem halben Jahr ganz anders darstellt und sie dann alles wieder umstellen müssen."

Grüne: Kein Anlass zu Eile

Rückendeckung bekommen die Liberalen von den Grünen. Die EU-Frist gebe "keinerlei Anlass, in hysterische Wallungen zu verfallen", sagte der Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion für die Netzpolitik, Konstantin von Notz. Notz erinnerte daran, dass Brüssel selbst eine Novellierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt hat. Der Innenminister habe hier "halbgare Änderungsvorschläge" vorgelegt.


Detaillierte Erläuterungen zur Vorratsdatenspeicherung auf der Internetseite des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung


Letzte Änderung: 25.10.2012 03:45 Uhr

 

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