Zum Inhalt
Zur Deutschlandfunk-Startseite
Zur Deutschlandradio Kultur-Startseite
Zur DRadio-Wissen-Startseite
 
nach oben
AKTUELL VOM 30.05.2012
 WikiLeaksgründer Julian Assange (Bild: Lefteris Pitarakis, File/AP/dapd) WikiLeaksgründer Julian Assange (Bild: Lefteris Pitarakis, File/AP/dapd)

Assange wird vorerst nicht nach Schweden ausgeliefert

WikiLeaks-Gründer bekommt Frist von 14 Tagen

Heute urteilte Großbritanniens Oberstes Gericht, dass der Internetaktivist Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden darf. Wann und ob sich der Australier dort tatsächlich dem Vorwurf sexueller Belästigung und Vergewaltigung stellen muss, ist weiterhin unklar.

Ihm wird sexuelle Belästigung und Vergewaltigung vorgeworfen - er selbst sieht sich als Opfer einer politischen Hexenjagd: Julian Assange darf von England an Schweden ausgeliefert werden, wo er sich zu den Vorwürfen äußern soll. Das entschied heute Großbritanniens Oberstes Gericht, der Supreme Court. Der internationale Haftbefehl gegen den Australier sei rechtens.

Seine Verteidigerin erwirkte allerdings eine 14-tägige Frist, um eine Wiedereröffnung des Verfahrens zu beantragen. Assange könnte sich zudem an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um eine Abschiebung zu verhindern. Dies hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Assange steht in Schweden im Verdacht, Sexualstraftaten an zwei Frauen begangen zu haben. Der Oberste Gerichtshof in London wies einen Berufungsantrag des 40-Jährigen zurück. Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Courts vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht.

Seit seiner Festnahme am 7. Dezember 2010 lebt der australische Internet-Journalist und Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, unter strengen Auflagen in Ostengland. Er trägt eine elektronische Fußfessel, muss den Behörden jederzeit seinen Aufenthaltsort mitteilen.

Assange war 2010 per internationalem Haftbefehl gesucht worden, weil er in Schweden zwei Frauen sexuell belästigt, eine von ihnen vergewaltigt haben soll. Er stellte sich den britischen Behörden und kämpft seitdem vor Gericht gegen seine Auslieferung an Schweden. In zwei Instanzen ist er damit gescheitert, heute sprach mit dem Supreme Court die letzte und oberste Instanz des britischen Rechtssystems ihr Urteil.

Assange befürchtet Abschiebung in die USA und Todesstrafe

Der Australier weist jegliche Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er verweist darauf, dass keine der Frauen Anklage erhoben habe. Rechtlich argumentierten seine Anwälte, ein internationaler Haftbefehl müssen von einem Richter ausgesprochen werden und nicht - wie geschehen - von der schwedischen Staatsanwaltschaft. Deshalb sei eine Auslieferung nicht rechtens.

Assange glaubt, dass hinter dem schwedischen Auslieferungsgesuch in Wirklichkeit die USA steckten. Er befürchtet, Schweden könne ihn in die USA abschieben, wo ihm die Todesstrafe drohe.

Größtes Informationsleck in der US-Geschichte

Die US-Regierung hat sich Assange jedenfalls gründlich zum Feind gemacht. In einem großen Enthüllungscoup veröffentlichte er auf Wikileaks 2010 geheimes Video-Material und tausende vertraulicher Depeschen der Bush-Regierung über den Irak und Afghanistan. Dieses bis dahin größte Informationsleck in der Geschichte der USA machte Julian Assange in der Internetgemeinde und bei Anti-Zensur-Aktivisten über Nacht berühmt.

Doch es gelang ihm, der als egomanische Persönlichkeit gilt, nicht, seine Quelle zu schützen. Der US-Soldat Bradley Manning, mutmaßlicher Lieferant der Dokumente, sitzt in den USA im Gefängnis - ihm droht eine lebenslange Haftstrafe wegen Hochverrats.

Banken blockieren Website

Dem schnellen Aufstieg Assanges folgte sein rascher Fall. Viele Wikileaks-Unterstützer wie der britische Filmregisseur Ken Loach wandten sich öffentlich von ihm ab. Die Sex-Vorwürfe taten ihr übriges. Banken und Kreditkarten-Unternehmen blockieren nun seit fast eineinhalb Jahren die Zahlungen potenzieller Unterstützer an die Wikileaks-Seite - der Traum vom Enthüllungsportal Nummer Eins scheint ausgeträumt.


Letzte Änderung: 29.10.2012 03:44 Uhr

 

JETZT IM RADIO

Deutschlandfunk

Seit 03:30 Uhr
Forschung aktuell
Nächste Sendung: 03:52 Uhr
Kalenderblatt

mehr

Deutschlandradio Kultur

Seit 02:05 Uhr
Tonart
Nächste Sendung: 05:00 Uhr
Nachrichten

mehr

DRadio Wissen

Seit 02:05 Uhr
DJ Wissen
Nächste Sendung: 05:00 Uhr
Nachrichten

mehr

LIVE-STREAM

Deutschlandfunk

Deutschlandradio Kultur

DRadio Wissen

Dokumente und Debatten mehr

AUDIO ON DEMAND

Beiträge zum Nachhören

Brüder zur Sonne, zur Freiheit -- 150 Jahre SPD

Sendezeit: 24.05.2013, 01:05

Kulturpresseschau

Sendezeit: 23.05.2013, 23:52

Nachruf auf den Chansonnier Georges Moustaki

Sendezeit: 23.05.2013, 23:51

PODCAST

Radio zum Mitnehmen

Podcast: Sendungen

Podcast: Themen

PLAYER / RECORDER

dradio-Recorder
im Beta-Test:

 

KOOPERATIONSPARTNER

ARD-Logo und Link  ZDF-Logo und Link  Phoenix-Logo und Link