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AKTUELL VOM 31.05.2012
Nun wird die Vorratsdatensspeicherung Thema am Europäischen Gerichtshof. (Bild: picture alliance / dpa / Ronald Wittek) Nun wird die Vorratsdatensspeicherung Thema am Europäischen Gerichtshof. (Bild: picture alliance / dpa / Ronald Wittek)

EU-Kommission will Deutschland wegen Vorratsdaten verklagen

Von Doris Simon

Weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in geltendes Recht umgesetzt hat, will die Europäische Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.

Die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland hat sich seit Wochen, eigentlich seit Monaten, abgezeichnet: Das öffentliche Eingeständnis der deutschen Koalitionsparteien, sich über die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht einigen zu können und zu wollen, dürfte nur den letzten Ausschlag gegeben haben. Aus Sicht der Europäischen Kommission ist die Lage klar: Berlin hat eine europäische Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht in deutsches Recht umgesetzt, trotz großzügiger Fristen, die die Brüsseler Behörde der Bundesregierung eingeräumt hatte, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen.

Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist der letzte Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, mit dem die Europäische Kommission reagiert, wenn EU- Mitgliedsstaaten Europarecht nicht oder nicht richtig umsetzen. Europa müsse die gemeinsam beschlossene Rechtsetzung, auch bei der Vorratsdatenspeicherung, durchsetzen, sagt der CSU-Europaabgeordnete und Innenpolitiker Manfred Weber:

"Wenn wir Deutschen von anderen in Europa dauernd fordern, Griechen und so weiter, dass sie de Spielregeln einhalten, und diese Regel wurde mit deutscher Beteiligung beschlossen, dann sollte auch Deutschland die Spielregeln, die wir in dem Bereich beschlossen haben, respektieren und umsetzen."

Der Beschluss der Europäischen Kommission, Deutschland in Luxemburg zu verklagen, ist wohl bereits gestern gefallen. Heute soll er offiziell verkündet werden. Damit erreicht ein jahrelanger Streit, der sowohl bundesintern als auch zwischen Deutschland und der Brüsseler Behörde ausgefochten wird, seinen vorläufigen Höhepunkt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile der deutschen Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt hatte, hoffte die Europäische Kommission auf eine baldige Neuregelung. Die Ungeduld in Brüssel nahm zu, je unversöhnlicher sich die zuständigen deutschen Ministerien gegenüber standen. Bundesinnenminister Friedrich fordert eine mehrmonatige, anhaltslose Speicherung von Telefon und Internetverbindungen und -daten, doch Bundesjustizministerin Schnarrenberger ließ ihren Vorschlag nach Brüssel übermitteln: Danach werden nur bei konkreten Verdacht Daten vom Löschen ausgenommen. Dieses sogenannte Quick-Freeze-Verfahren erfülle nicht die Vorgaben der Richtlinie, ließ EU-Innenkommissarin Malmström bereits vor Wochen über ihren Sprecher erklären:

"Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Quick Freeze kann nicht als eine Umsetzung der Richtlinie gelten. Hier geht es um ein anderes System, das nicht so weit geht, wie die gemeinsam beschlossene Vorratsdatenspeicherung und es ist nicht so wirksam wie das, was die Richtlinie vorsieht."

Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten sind Teil des europäischen Alltags, zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof kommt es dagegen deutlich seltener: Das langwierige Vertragsverletzungsverfahren ist so angelegt, dass es in den allermeisten Fällen zu einer Einigung kommt, noch bevor der Gang nach Luxemburg zum EUGH eingeschlagen wird.
Sollte Deutschland verurteilt werden, dann drohen Strafzahlungen, in der Regel fällig ab dem Tag des Urteils. Wie hoch diese Strafe ausfällt, ist noch offen.

Bis es zu einem Urteil kommt, könnte sich inhaltlich einiges getan haben bei der Vorratsdatenspeicherung. Die Experten von EU-Innenkommissarin Malmström arbeiten seit Längerem an einer Neufassung der Richtlinie: Diese entstand unter dem Eindruck der Terroranschläge von London und Madrid. Und Innenkommissarin Malmström hat beschlossen, die Regeln für die Speicherung von Telefon- und Internetdaten enger fassen zu lassen. Sicher wird es aber auch dann bei einer anlasslosen Speicherung bleiben. Anderes ist in der Europäischen Union überhaupt nicht durchsetzbar: Etliche EU Länder würden am liebsten nicht auf Monate, sondern auf Jahre speichern.

Aus Kommissionssicht hat die Überarbeitung der Vorratsdatenrichtlinie im Übrigen keine Auswirkungen auf das Vertragsverletzungsverfahren und die Klage gegen Deutschland:

"Der Umstand, dass wir derzeit die Richtlinie überprüfen, und vielleicht verändern, hat nichts damit zu tun, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, bestehendes Recht hier und jetzt umzusetzen."


Letzte Änderung: 04.06.2012 10:17 Uhr

 

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