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AKTUELL VOM 01.06.2012
Das Betreuungsgeld sorgt weiterhin für Zwist in der Koalition. (Bild: AP) Das Betreuungsgeld sorgt weiterhin für Zwist in der Koalition. (Bild: AP)

Betreuungsgeld hält Kabinett auf Trab

Mehrere Minister melden Bedenken gegen Gesetzentwurf an

Die Abstimmung in der Regierung über das geplante Betreuungsgeld gestaltet sich schwierig. Fünf Minister haben den Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder kritisiert.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) poche darauf, die neue Leistung erst ab August 2013 zu gewähren und nicht, wie von Schröder (CDU) geplant, schon zum Jahresbeginn, berichtet die Zeitung "Die Welt". Außerdem schließe das Gesetz nicht aus, dass Eltern nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes Doppelbezüge empfangen - Elterngeld, das von der Geburt bis zum Kindesalter von einem Jahr zwei Monate als Lohnersatzleistung bezogen werden kann, und Betreuungsgeld, das ab dem 1. Geburtstag des Kindes gewährt würde.

In der Stellungnahme, die dem Blatt vorliegt, kritisiert Schäuble unter anderem eine vorgesehene Härtefallregelung: Erkrankt zum Beispiel eine Mutter und würde in dieser Zeit ihr Kind in eine staatliche Krippe geben, so würde das Betreuungsgeld trotzdem weiter gezahlt werden. Dies entspreche "nicht dem Ansatz des Gesetzes", heißt es darin.

FDP-Politiker Fricke: Ohne Einigung in der Union kein Gesetz

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) befürchte durch mögliche Umschichtungen im Haushalt zusätzliche Belastungen für seinen Etat, schreiben "Spiegel Online" und "Berliner Zeitung". Weiter hieß es, auch drei Minister der FDP hätten Vorbehalte geltend gemacht. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Otto Fricke, sagte im Deutschlandfunk, wenn sich CDU und CSU intern nicht einigen könnten, werde es das Gesetz nicht geben.

Nach den Plänen der Familienministerin haben ab 1. Januar 2013 alle Eltern, die ihre Kinder nicht in eine staatlich subventionierte Kleinkinderbetreuung geben, Anspruch auf ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro. Bei Hartz IV-Empfängern wird die Leistung auch auf die Unterstützung angerechnet. Ab 2014 soll der Staat dann 150 Euro Unterstützung gewähren, sobald das Kind zwei Jahre alt wird.

Der Gesetzentwurf befindet sich seit Wochenbeginn in der internen Ressortabstimmung im Bundeskabinett. Am kommenden Mittwoch sollen Bundeskanzlerin und Minister den Entwurf verabschieden. Ende Juni würde der Bundestag dann abschließend über das Gesetz beraten.


Letzte Änderung: 09.12.2012 03:45 Uhr

 

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