Die Kernkraftbetreiber wollen Schadenersatz in Milliardenhöhe einklagen: Die Atomkraftwerke verlören durch die Energiewende übermäßig schnell an Wert, kurz vor der Wende seien noch hohe Investitionen getätigt worden. Das Bundesverfassungericht treibt das Verfahren voran.
Der Atomausstieg könnte den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Die deutschen Energiekonzerne wollen nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von der Bundesrepublik rund 15 Milliarden Euro Schadenersatz für die schnelle Stilllegung ihrer Atomkraftwerke einklagen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts will demnach in dieser Woche die Beschwerde des Stromerzeugers Eon gegen die Bundesregierung zur Stellungnahme an unterschiedliche Institutionen verschicken. Darin führt Eon auf, wie sich die Verluste berechnen. Ins Kontor schlägt insbesondere der Wertverlust der Atommeiler, die durch die beschlossene Energiewende nach dem Atomunfall von Fukushima stillgelegt werden.
Daneben macht Eon auch "frustrierte Aufwendungen" geltend: Weil die Regierung noch im Jahr vor dem Atomausstieg eine Laufzeitverlängerung durchgesetzt habe, seien entsprechende Investitionen in die Sicherheit der Werke getätigt worden. Die "abrupte Kehrtwende" habe zu einer Entwertung dieser Investitionen "auf höchstem Niveau" geführt, heißt es in der Beschwerde. Der beschleunigte Ausstieg aus der Atomenergie verursache auch zusätzliche Nachbetriebskosten, zum Beispiel für den Bau neuer Castor-Behälter und den Zukauf von Ersatzstrom auf dem freien Markt. Insgesamt rechnet allein Eon mit acht Milliarden Euro Verlust.
Das Bundesverfassungsgericht will die Beschwerde umgehend zur Stellungnahme verschicken. Adressaten seien die Bundesregierung, der Bundestag sowie 63 weitere Institutionen, vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis hin zur Umweltschutzorganisation Greenpeace, heißt es in dem Bericht.
Damit treibt Karlsruhe das Verfahren voran, das seit November anhängig ist: eine Verfassungsklage wegen "Enteignung". Juristisch argumentieren die Kernkraftwerksbetreiber, das Eigentumsrecht in Deutschland schütze nicht nur die Kraftwerke selbst, sondern auch die Betriebsgenehmigungen. Der plötzliche Kurswechsel ohne zwingenden Anlass in der Energiepolitik verstoße gegen den Vertrauensschutz und sei unverhältnismäßig.
Mit einem Urteil wird nicht vor der Bundestagswahl gerechnet. Erst nach der Entscheidung der Karlsruher Richter können Zivilgerichte sich mit den Schadensersatzforderungen befassen.
Letzte Änderung: 14.06.2012 13:36 Uhr
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