Zum Inhalt
Zur Deutschlandfunk-Startseite
Zur Deutschlandradio Kultur-Startseite
Zur DRadio-Wissen-Startseite
 
nach oben
AKTUELL VOM 19.06.2012
Die Karlsruher Richter entscheiden über Informationsrechte des Bundestags (Bild: picture alliance / dpa / Uli Deck) Die Karlsruher Richter entscheiden über Informationsrechte des Bundestags (Bild: picture alliance / dpa / Uli Deck)

Verfassungsgericht stärkt Rechte des Bundestags

Urteil: Bundesregierung hat gegen Informationsrechte verstoßen

Wie viel muss der Bundestag über Abmachungen der Regierung auf europäischer Ebene wissen? Alles, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Grünen hatten geklagt, dass sie zu wenig und zu spät über deutsche Milliarden für den europäischen Rettungsschirm informiert wurden.

Über Geld spricht man nicht. Doch in diesem Fall geht es um knapp 22 Milliarden Euro aus der Staatskasse. So viel Geld überweist Deutschland an den europäischen Rettungstopf ESM, womit die kriselnden Länder in der EU wie Griechenland und Spanien maßgeblich aus der Krise geführt werden sollen. Verhandelt hat das die Bundesregierung, doch über den Haushalt entscheidet der Bundestag. Einige Abgeordnete fühlten sich aber nur unzureichend von der Regierung informiert.

Die Begründung

Das Bundesverfassungsgerichts urteilte nun, die Bundesregierung habe die Rechte des Parlaments verletzt. Sie muss den Bundestag demnach künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum ESM informieren und den Abgeordneten eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.

Eigentlich waren die Regeln schon vorher klar. In Artikel 23 des Grundgesetzes heißt es: "In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten." In puncto Euro-Rettung traf dies nach Ansicht der Grünen nicht zu. Sie reichten vor dem Bundesverfassungsgericht Klage ein, weil sie die Informationsrechte des Parlaments verletzt sahen.

"Das ist doch absurd"

Das Urteil des Verfassungsgerichts habe eine besondere Tragweite, erklärte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin in der ARD. "Es geht einfach darum, dass wir es leid sind, dass die Regierung verhandelt auf europäischer Ebene, Institutionen der Europäischen Union in Anspruch nimmt und anschließend dem Bundestag fertige Verträge vorlegt nach dem Motto 'Friss oder stirb'. Beim europäischen Stabilitätsmechanismus ist über Wochen verhandelt worden und das Parlament hat nicht einen der Vorentwürfe zu sehen bekommen - außer als wir es uns über Umwege besorgt haben. Das ist doch absurd, dass wir Gesetzentwürfe für Verträge, die Deutschland binden, wo es um Milliarden geht, uns von den österreichischen Kollegen der Grünen besorgen, die das selbstverständlich von ihrer Regierung erhalten, während die Bundesregierung das Parlament hier künstlich dumm stellt."

Die Bundesregierung hatte in den mündlichen Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht jedes Versäumnis bestritten. "Ich denke, dass wir bei allen Punkten, die hier in der Diskussion sind, das Parlament frühzeitig - und auch immer angemessen - informiert haben", sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer (SPD). "Ich glaube, da hat die Bundesregierung alles das getan, oder sogar noch mehr als das, was notwendig ist."

Vertraulichkeit versus Offenheit

Vertreter der schwarz-gelben Koalition hatten im November bei der mündlichen Verhandlung argumentiert, dass es unpraktikabel sei, jeden Verfahrensschritt mit dem Bundestag abzustimmen. Zudem müsse es bei Verhandlungen über hochsensible Fragen auch Vertraulichkeit geben.

Für solche Fälle wollte die Bundesregierung ein Geheimgremium im Bundestag einrichten; neun Mitglieder des Haushaltsausschusses sollten bei eiligen oder geheimen Angelegenheiten entscheiden dürfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Februar als unzulässig untersagt. Die Verfassungshüter hatten in der Vergangenheit stets die Rechte der Parlamentarier gestärkt.


Letzte Änderung: 27.12.2012 03:44 Uhr

 

JETZT IM RADIO

Deutschlandfunk

Seit 06:50 Uhr
Interview
Nächste Sendung: 07:00 Uhr
Nachrichten

mehr

Deutschlandradio Kultur

Seit 06:50 Uhr
Interview
Nächste Sendung: 07:00 Uhr
Nachrichten

mehr

DRadio Wissen

Seit 06:48 Uhr
Globus
Nächste Sendung: 07:00 Uhr
Die Welt in 100 Sekunden

mehr

LIVE-STREAM

Deutschlandfunk

Deutschlandradio Kultur

DRadio Wissen

Dokumente und Debatten mehr

AUDIO ON DEMAND

Beiträge zum Nachhören

Neue Rebellion - Unterschriftenaktion gegen Präsident Mursi

Sendezeit: 21.05.2013, 06:52

Selbsthilfe in Griechenland: Fabrik in Eigenregie

Sendezeit: 21.05.2013, 06:41

Morgenandacht 21.05.2013

Sendezeit: 21.05.2013, 06:35

PODCAST

Radio zum Mitnehmen

Podcast: Sendungen

Podcast: Themen

PLAYER / RECORDER

dradio-Recorder
im Beta-Test:

 

KOOPERATIONSPARTNER

ARD-Logo und Link  ZDF-Logo und Link  Phoenix-Logo und Link