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AKTUELL VOM 21.06.2012
Debatte über den Fiskalpakt (Bild: picture alliance / dpa / Rene Fluger) Debatte über den Fiskalpakt (Bild: picture alliance / dpa / Rene Fluger)

Hintergrund: Der Fiskalpakt

Die wichtigsten Inhalte des europäischen Vertragswerks

Außer Großbritannien und Tschechien haben alle EU-Mitglieder den Fiskalpakt unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit zu einer weitaus strengeren Sparpolitik als bisher. Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Bis dahin müssen ihn zwölf Euro-Länder ratifiziert haben.

Für die Ratifizierung zeichnen je nach Land unterschiedliche Institutionen und Verfahren verantwortlich. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen, in Irland entschieden die Bürger per Volksentscheid. Zunächst wird der Fiskalpakt in nationales Recht umgesetzt, innerhalb von fünf Jahren soll er in europäisches Recht überführt werden.

Die wichtigsten Inhalte des Fiskalpakts:

DEFIZIT-/SCHULDENABBAU: Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche strukturelle Defizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Liegt der Gesamtschuldenstand "erheblich" unter 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, ist ein Strukturdefizit von maximal 1,0 Prozent erlaubt.

DEFIZITVERFAHREN: Wird die Obergrenze bei der Neuverschuldung verletzt, soll das Defizitverfahren automatisch ausgelöst werden. Es belegt Schuldensünder unter anderem mit einer Geldstrafe in Höhe von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, je nach Ausmaß der Verstöße. Das Verfahren soll nur mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden können - anders als im EU-Vertrag von Lissabon. Liegt die Gesamtverschuldung bei über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, muss sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.

SCHULDENBREMSE: Die Staaten sichern zu, nationale Schuldenbremsen einzuführen und sie in ihrem Recht zu verankern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll das kontrollieren. Staaten, die dies nicht tun, sollen von der amtierenden Trio-Präsidentschaft des Ministerrats - also dem Land mit dem Ratsvorsitz, seinem Vorgänger und Nachfolger - vor dem EuGH verklagt werden. Die Nichtbefolgung kann Zwangsgelder an den Rettungsfonds ESM nach sich ziehen.

VERKNÜPFUNG MIT ESM: Der Fiskalpakt soll mit dem im Juli startenden ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen nur die Euro-Länder erhalten, die den Pakt unterzeichnet haben.


Letzte Änderung: 25.06.2012 13:30 Uhr

 

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