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AKTUELL VOM 04.07.2012
Erlaubtes nachrichtendienstliches Mittel: Überwachungskamera (Bild: Stock.XCHNG / drouu) Erlaubtes nachrichtendienstliches Mittel: Überwachungskamera (Bild: Stock.XCHNG / drouu)

Kontrollierte Geheimnisse

BND, MAD und der Verfassungsschutz haben weitreichende Befugnisse

Ihre Aufgabe ist es, Informationen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage zu sammeln und auszuwerten: Deutschlands Nachrichtendienste. Ein Überblick über Aufgaben, Größe und Beschränkungen der einzelnen Behörden.

In Deutschland gibt es mehrere Nachrichtendienste - auf Bundesebene
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das für das Inland zuständig ist
- den Bundesnachrichtendienst (BND), der für das Ausland zuständig ist, sowie
- den Militärischen Abschirmdienst (MAD), der im In- und Ausland agiert.
Darüber hinaus verfügt jedes einzelne der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde.

Die Aufgaben und Befugnisse der Nachrichtendienste regeln jeweils formalrechtliche Gesetze wie das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, das MAD-Gesetz oder das Bundesverfassungsschutzgesetz. Polizeiliche Befugnisse - wie zum Beispiel die Durchführung von Festnahmen - hat keiner der Nachrichtendienste - die organisatorische und funktionelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ist gesetzlich festgelegt.

Kontrolle von außen: Das Parlamentarische Kontrollgremium

Parlamentarisch kontrolliert werden die Nachrichtendienste des Bundes durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Es setzt sich aus derzeit zwölf Mitgliedern des Bundestags zusammen, die berechtigt sind, jede Dienststelle von BfV, BND und MAD zu betreten und Akteneinsicht zu fordern. Entsprechende Kontrollgremien gibt es auch auf Landtagsebene für die jeweiligen
Landesverfassungsämter.

Die Mitglieder des PKG können außerdem Nachrichtendienstmitarbeiter zu bestimmten Themen befragen und setzen die vierköpfige G 10-Kommission ein. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Organ, das über die Zulässigkeit von Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG entscheidet - sprich, über die Berechtigung jeder Form von Geheimhaltung seitens der Geheimdienste.


Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Mehr als 2600 Personen arbeiten beim BfV, das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist und seinen Sitz in Köln hat. Wichtigste Aufgabe ist die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, und zwar immer dann, wenn es sich um gegen den Bund oder länderübergreifende Aktivitäten handelt. Außerdem soll der Verfassungsschutz Spionage abwehren und Wirtschafts- und Staatsgeheimnisse schützen. Das Amt hat keine polizeilichen Befugnisse, darf aber nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dazu gehören V-Personen als Quellen.

In winterlicher Ruhe liegt am 17. Jan. 2006 der Haupteingang der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München. (Bild: AP)

In winterlicher Ruhe liegt am 17. Jan. 2006 der Haupteingang der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München. (Bild: AP)

Bundesnachrichtendienst (BND): Der BND ist für die Auslandsaufklärung zuständig und dem Bundeskanzleramt unterstellt. Als größter der drei bundesdeutschen Geheimdienste beschäftigt er rund 6000 Mitarbeiter. Seinen Sitz hat er im bayerischen Pullach sowie in Berlin. Aufgabe ist es, sicherheits- und außenpolitisch relevante Erkenntnisse aus dem Ausland bzw. über das Ausland zu sammeln und auszuwerten.

Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD): Der MAD ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr. Er ist dem Bundesverteidigungsministerium unterstellt und gehört zu den Streitkräften. Der Hauptsitz befindet sich in Köln. Über 2100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für diesen Nachrichtendienst. Der Auftrag des MAD besteht darin, Informationen zu Zwecken der Spionage- bzw. Sabotageabwehr und der Extremismus- bzw. Terrorismusabwehr zusammeln und auszuwerten. Der MAD ist im In- und im Ausland tätig. Im Auftrag des Parlaments überprüft die Bundesregierung derzeit, ob der die Behörde aufgelöst oder in den BND oder BfV überführt werden kann.


Letzte Änderung: 05.07.2012 10:04 Uhr

 

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