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AKTUELL VOM 12.07.2012
Vielfalt bei Kartoffeln: Ein Bildungsprojekt stärkt das Bewusstsein bei Nahrungsmitteln (Bild: dpa / Friso Gentsch) Vielfalt bei Kartoffeln: Ein Bildungsprojekt stärkt das Bewusstsein bei Nahrungsmitteln (Bild: dpa / Friso Gentsch)

Bauern dürfen alte Gemüsesorten verkaufen

EU-Gericht kippt Oligopol von Saatgut-Konzernen

Europas Bauern dürfen Saatgut für Gemüse und Getreide herstellen und verkaufen, auch wenn es amtlich nicht zugelassen ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Er kippte damit die Vormachtstellung großer Pflanzenkonzerne. Landwirte und die Grünen jubeln.

Kartoffel ist nicht gleich Kartoffel. Vor einigen Jahren gab es Streit um die beliebte festkochende Sorte "Linda". Die Staatgutfirma Europlant wollte sie vom Markt nehmen, um zu verhindern, dass Bauern sie weiterhin anbauen und dafür mit dem Saatgut handeln. Mit "Belana" als Nachfolgesorte wollte die Firma weiter Geld verdienen. "Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt", soll der frühere US-Außenminister Henry Kissinger gesagt haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Rechte von Kleinbauern gestärkt. Nach einem Urteil des EU-Gerichts dürfen die Landwirte selbst Saatgut aus "alten" und amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Dabei geht es nicht nur um "Linda", sondern auch um die Stangenbohne "Napoleon", um den Apfel "Schöner aus Wiltshire", um die Kartoffel "Rosalie": Wer Saatgut solcher teils alten Sorten vermehren und verkaufen wollte, hatte das bislang illegal getan.

Gericht hebt Bedeutung der Vielfalt hervor

Die umstrittenen EU-Richtlinien würden den Handel mit etablierten oder traditionellen Saatgutsorten nicht verbieten, entschieden die Richter. Nach ihrer Ansicht berücksichtigen die EU-Richtlinien die wirtschaftlichen Interessen der Verkäufer alter Sorten, weil sie die Vermarktung unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Auf diese Weise steige die Produktivität, bleibe ein vielfältiges Angebot erhalten und wachse der Markt für Saatgut.

Gemüsevielfalt: Stand in einem Hofladen im Anbaugebiet Knoblauchsland bei Nürnberg (Bild: picture alliance / dpa / Daniel Karmann)

Gemüsevielfalt: Stand in einem Hofladen im Anbaugebiet Knoblauchsland bei Nürnberg (Bild: picture alliance / dpa / Daniel Karmann)

Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen Züchters Graines Baumaux gegen die französische Bauernkommune Kokopelli. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr als 461 Sorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen eingetragen waren. Graines Baumaux klagte wegen unlauteren Wettbewerbs auf Schadenersatz und ein Vermarktungsverbot der Sorten.

Der Markt für Saatgut ist hart umkämpft. Große Anbieter dominieren laut Bauernverband zwei Drittel des Marktes, darunter Monsanto, Syngenta, Dupont sowie Bayer und BASF. Die notwendige amtliche Zertifizierung ist ein so aufwändiges und teures Verfahren, dass es sich meist nur große Unternehmen leisten können. Weil die Kartoffel "Linda" letztlich in Schottland zertifiziert wurde, gelangte die Sorte auch wieder zurück auf deutsche Äcker.

Landwirte feiern Urteil

Vor allem Ökobauern feierten die Gerichtsentscheidung als Durchbruch. Das Urteil sei "ein Sieg für die Artenvielfalt und für die kleinen Züchter", sagte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Deutschlandradio Kultur. "Es tobt ein riesiger Kampf im Züchtungsbereich - die großen Firmen, vor allen Dingen die großen Chemiefirmen, wollen sich die Züchterhoheit unter den Nagel reißen."

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Helmut Born, sprach im Deutschlandfunk von einer Richtungsentscheidung für das allgemeine Recht auf Saatgut. "Züchtung machen wir nun seit 2000 Jahren, und was hinter dem Sortenschutzrecht steckt, ist auf der einen Seite das Recht des Landwirts, mit dieser Sorte Anbau zu betreiben und sie auch wieder neu anzubauen, Nachbau zu betreiben, gleichzeitig aber auch das Recht des Züchters, sich bestehende Sorten, alte wie neue, zu nehmen, eine neue Sorte zu züchten, und die kann er aber erst dann an den Landwirt verkaufen."

Der Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter bezeichnete das Urteil als "wegweisende Entscheidung zum Schutz der Landwirte und der Endverbraucher". Auch weiterhin sei sichergestellt, dass "nur Sorten von guter Qualität und Leistungsfähigkeit" in den Handel gelangten.

Grüne begrüßen Etappensieg

Die rheinland-pfälzische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken bezeichnete das Urteil im Deutschlandradio Kultur als "Etappensieg" für die alten Saatgutsorten. "Es ist natürlich trotzdem zu befürchten, dass mit den nationalen und europäischen Gesetzen die Verfügbarkeit des Saatguts weiter eingeschränkt wird. Da geht es schon auch an unsere Lebensgrundlagen."

Grünen-Faktionschefin Renate Künast (Bild: Deutschlandradio - Bettina Straub)

Grünen-Faktionschefin Renate Künast (Bild: Deutschlandradio - Bettina Straub)

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast, vormals Verbraucherschutzministerin, wertete die Entscheidung als Befreiungsschlag für Ökobauern. Die Richter hätten sich "für den Erhalt der genetischen Vielfalt und gegen die internationalen Saatgutkonzerne entschieden, die wie Biopiraten weltweit Patente für die Hauptnahrungsmittel kapern", sagte Künast. Die Saatgut-Industrie setze auf eine Reduzierung der Angebotspalette und mache Bauern von ihren genetisch veränderten Produkten abhängig.


Letzte Änderung: 19.01.2013 03:44 Uhr

 

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