Wenn am nächsten Sonntag der Bundestag gewählt werden würde, gäbe es kein Wahlrecht, das regelt, wie viele Sitze die Parteien für ihre Stimmen bekommen. Das Verfassungsgericht hat nämlich die Reform des Bundeswahlgesetzes gekippt. Sie verstoße gegen das Grundgesetz.
Im deutschen Wahlrecht gibt es einen paradoxen Effekt: Ein Partei kann Zweitstimmen hinzugewinnen, aber dennoch weniger Sitze im Parlament bekommen. Fachleute sprechen von einem negativen Stimmgewicht, das Überhangmandate verursachen. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen - so wie 2009 der Union. Die überarbeitete Fassung des Bundeswahlgesetzes lasse Uberhangmandate ohne Ausgleich in einem Umfang anfallen, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt", entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit verletze die Regelung zur Sitzverteilung im Bundestag "die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien". Für den Wähler sei nicht mehr erkennbar, "wie sich seine Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann".
Ein neues Wahlrecht muss noch vor der nächsten Bundestagswahl spätestens im Herbst 2013 neu geregelt werden. Und diesmal muss die Reform im Einklang mit dem Grundgesetz sein - andernfalls kann Karlsruhe notfalls den Bundestag auflösen und nochmal wählen lassen. Diese Drohung lassen die Richter in ihrem Urteil mit indirekter Kritik durchblicken: "Im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Wahlen zu den kommenden Bundestagen eine verlässliche rechtliche Grundlage zu geben und diese nicht dem Risiko einer Auflösung im Wahlprüfungsverfahren wegen Fehlens erforderlicher Regelungen auszusetzen, hält der Senat es für geboten, die vorliegenden gesetzlichen Wertungen in einem handhabbaren Maßstab zusammenzuführen."
Die Geduld der Verfassungsrichter ist am Ende. Bereits 2008 hatten die Richter das geltende Wahlrecht beanstandet, aber dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit für die Reform gegeben. So galt bei der Bundestagswahl 2009 noch das alte Recht. Die Union erhielt deshalb 24 Mandate mehr als ihr eigentlich zustehen. Angela Merkel (CDU) wurde mit 323 Stimmen zur Bundeskanzlerin gewählt. Ihre schwarz-gelbe Koalition verfügt über 312 Stimmen.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die Abgeordneten des Bundestages zur Zusammenarbeit bei der Novelle des Wahlrechts aufgefordert. Er wolle "gerne die gute Tradition" fortsetzen, dass Wahlrechtsänderungen, wenn eben möglich, nicht nur mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die von Karlsruhe gekippte Reform wurde nur mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen.
Ein Wahlrecht müsse "auch nur über den Zweifel erhaben sein, es könne zu Begünstigungen oder Benachteiligung einzelner konkurrierender Parteien" führen, sagte Lammert. Die Karlsruher Entscheidung gebe "zweifellos auch Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung der Gesetzgebung des Bundestags".
Geklagt hatten SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte nach dem Urteil, das Bundesverfassungsgericht habe der Kanzlerin erneut die Grenzen aufgezeigt. "Die schwarz-gelbe Koalition wollte im Alleingang ein Wahlrecht durchdrücken, das elementare Grundlagen des Grundgesetzes missachtet." Grünen-Chefin Claudia Roth sagte dem "Hamburger Abendblatt", "die Arroganz der Macht hat eine deftige Klatsche bekommen". Die Kanzlerin respektiere das Urteil, hieß es.
Überhangmandate hätten nach diesem Urteil weder eine Legitimation noch einen Einfluss auf die Verteilung der Sitze, sagte der Wahlrechtsforscher an der Universität Friedrichshafen, Joachim Behnke, im Deutschlandfunk. "In sämtlichen Landtagen oder Landeswahlgesetzen werden ja Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen. Nur auf der Bundestagsebene bisher nicht. Das kann man wie gesagt jetzt relativ schnell und einfach durchführen." Folge wäre ein starker Anstieg der Bundestagssitze.
Die Kläger argumentierten, auch nach Änderung des Bundeswahlgesetzes vom Dezember 2011 könnten die umstrittenen Überhangmandate weiter in großer Zahl anfallen. Solche eine "ungleiche Gewichtung der Wählerstimmen" ist aber nur in "geringem Umfang hinnehmbar", urteilten die Verfassungsrichter nun. Das Gericht setzte deshalb eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten" fest und forderte vom Gesetzgeber Regelungen, "die ein Überhandnehmen ausgleichsloser Überhangmandate unterbinden".
Im Juli 2008 hatte des Bundesverfassungsgerichts bereits das damalige Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und eine tiefgreifende Korrektur gefordert. Daraufhin beschloss die schwarz-gelben Regierungskoalition im Alleingang eine Reform - die aber nicht weit genug geht.
In Nordrhein-Westfalen wurde das Wahlrecht 2007 reformiert. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es dort Ausgleichsmandate (mp3), damit die von den Zweitstimmen vorgegebenen Sitzanteile der Parteien im Landtag - trotz der Überhangmandate - wiederhergestellt werden, berichtet Matthias Friebe im Deutschlandfunk.
Für SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz könnte das NRW-Modell ein Vorbild für den Bundestag sein. "Das wäre eine der denkbaren Alternativen, und zwar deshalb, weil es eben halt nicht zu diesen möglichen Verzerrungen kommt, dass ein Wahlverlierer unter Umständen ein Wahlsieger sein kann", so Wiefelspütz im Deutschlandfunk. "Das ist in einer Demokratie nicht zulässig."
Was denken Sie über das Urteil aus Karlsruhe? Diskutieren Sie mit zum Thema auf der Facebookseite von Deutschlandradio Kultur!
Letzte Änderung: 06.08.2012 11:58 Uhr
Links:
Links bei dradio.de:
Externe Links:
Deutschlandfunk
Seit 16:35 Uhr
Forschung aktuell
Nächste Sendung: 17:00 Uhr
Nachrichten
Deutschlandradio Kultur
Seit 16:50 Uhr
Elektronische Welten
Nächste Sendung: 17:00 Uhr
Nachrichten
DRadio Wissen
Seit 16:48 Uhr
Globus
Nächste Sendung: 17:00 Uhr
Die Welt in 100 Sekunden
Beiträge zum Nachhören
20130524 Beitrag "Steal the Light" - das neue Album von "The Cat Empire"
Sendezeit: 24.05.2013, 16:43
Kulturtipps, Freitag, 24.5.2013, 16.40 Uhr
Sendezeit: 24.05.2013, 16:40
Kulturnachrichten
Sendezeit: 24.05.2013, 16:30
dradio-Recorder
im Beta-Test: