Bei Terrorangriffen im Inland darf die Bundeswehr unter strengen Auflagen nun doch Waffen einsetzen. Damit korrigierte das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtssprechung und erlaubt Ausnahmen. Die Richter waren sich lange uneinig.
Die Bundeswehr darf laut Bundesverfassungsgericht Panzer und Kampfflugzeuge unter strengen Auflagen auch im Inland einsetzen. Dies sei aber nur zur Verteidigung und in "äußersten Ausnahmefällen" wie der Abwehr von Terroranschlägen erlaubt, hieß es in der Entscheidung. Der Fall hat eine lange Vorgeschichte: Vor allem ging es um Abschüsse von Passagierflugzeugen, was laut Luftsicherheitsgesetz infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 zeitweise erlaubt war.
Die Richter stellten in ihrer Entscheidung nun zwar klar, dass von Terroristen gekaperte Passagierflugzeuge auch weiterhin nicht abgeschossen werden dürfen. Aber ein Einsatz von Streitkräften zur Gefahrenabwehr sei bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vom Grundgesetz gedeckt. Der Erste Senat hatte es anders gesehen und im Februar 2006 das Luftsicherheitsgesetz gekippt, das der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf den Weg gebracht hatte. Der Zweite Senat befasste sich ebenfalls mit der Frage und wandte sich gegen das ausgesprochene rigide Verbot. Eine Schlichtung zwischen beiden Senaten hatte keine Einigung erzielt. Alle 16 Verfassungsrichter mussten deshalb im Plenum dafür oder dagegen stimmen. Solche Uneinigkeit ist in Karlsruhe selten; sie hatte es zuvor erst viermal gegeben.
Bundeswehreinsätze im Inland seien aber auch weiterhin in aller Regel nicht erlaubt, selbst wenn die Polizei nicht Herr der Lage sei, hieß es. Nur wenn der "Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" gefährdet ist, lassen danach die Notstandsgesetze auch einen Bundeswehreinsatz im Innern zu.
Insbesondere sei ein Einsatz gegen Demonstranten grundsätzlich nicht erlaubt. Streitkräfte und Waffen seien zudem nur als ultima ratio zulässig - der Schaden muss bereits eingetreten sein oder "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorstehen".
Das Urteil stößt auf ein geteiltes Echo. Der ehemalige Richter und Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, sprach im Deutschlandradio Kultur von einer "guten Entscheidung". Das Gericht habe sich einer prinzipiellen Frage gestellt und mit seiner Entscheidung die Rechtssituation in Deutschland klarer gemacht, sagte Mahrenholz.
Auch der innenpolitische Fraktionssprecher der CDU/CSU, Hans-Peter Uhl begrüßte das Urteil: "Die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Sicherheit unserer Bürger vor terroristischen Angriffen von herausragender Bedeutung."
Auf der Grundlage könnten auch zukünftig konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren, sagte Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Allerdings habe das Gericht nirgendwo definieren, was es mit "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes", kritisierte Hartmann.
Für den Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour ist das Urteil nicht überraschend und keineswegs ein Freifahrtschein für die Bundeswehr. Die Grenzen militärischer Anwendung im Inland würden extrem eng gesetzt. "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Union, die seit Jahren mit falschen Behauptungen das Grundgesetz ändern will", so Noiuripour.
Kritisch äußerte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig", erklärte die FDP-Politikerin nach der Urteilsverkündung. Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit bleibe richtig.
Die Innenexpertin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, sprach von einer "Verfassungsänderung durch die Hintertür". Die Entscheidung sei ein "Türöffner zur weiteren Militarisierung der Innenpolitik und damit zur Aushebelung demokratischer Rechte."
Kritik kam auch von Verfassungsrichter Reinhard Gaier, der sich in einem Sondervotum gegen seine versammelten Kollegen gestellt hatte. Der Beschluss habe die Wirkung einer Verfassungsänderung, das Gericht habe seine Befugnisse überschritten. Das bittere Fazit des Richters: "Für einen kaum messbaren Nutzen wurden fundamentale Grundsätze aufgegeben."
Letzte Änderung: 18.08.2012 12:18 Uhr
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