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AKTUELL VOM 24.08.2012
Breivik bei seiner Ankunft im Gerichtssaal in Oslo (Bild: picture alliance / dpa / Heiko Junge / Pool) Breivik bei seiner Ankunft im Gerichtssaal in Oslo (Bild: picture alliance / dpa / Heiko Junge / Pool)

Breivik zu 21 Jahren Haft verurteilt

Norwegischer Massenmörder zurechnungsfähig

Der Attentäter Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Entscheidung der Osloer Richter fiel einstimmig.

Nach Ablauf der Strafe könnte die Justiz unbegrenzt eine Haftverlängerung von jeweils maximal fünf Jahren beschließen. Eine lebenslange Haft gibt es in Norwegen nicht mehr.

Die Anwälte der Opfer haben sich zufrieden mit dem Urteil gezeigt: "Dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt wurde, ermöglicht den Familien, mit dem Geschehenen abzuschließen". "Er ist verurteilt, und niemand kann etwas anderes behaupten", sagte Emma Martinovic, die das Massaker auf der Insel überlebte.

Nach dem Urteil gegen den norwegischen Attentäter Breivik wird die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung gehen. Die Beweisführung sei gründlich gewesen, teilte die Behörde in Oslo mit. Es gebe daher keinen Grund, den Fall weiterzutragen. Da zuvor bereits Breivik selbst angekündigt hatte, das Urteil nicht anzufechten, kann die Entscheidung jetzt rechtskräftig werden.

Breivik spricht von Notwehr

Die Richter hatten Breivik wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft verurteilt. Anschließend soll er in Sicherungsverwahrung bleiben. Er hat gestanden, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und dem anschließenden Massaker auf der Insel Utöya an den Teilnehmern eines Jugendsommerlagers der Arbeiterpartei insgesamt 77 Menschen getötet zu haben. Dennoch plädierte er in seinem Schlusswort am 22. Juni auf Freispruch wegen "Notwehr", da er mit seinen "präventiven Angriffen" sein Volk, seine Kultur und sein Land vor einer Islamisierung habe bewahren wollen.

Die Frage der Zurechnungsfähigkeit war entscheidend

Im Fall einer Unzurechnungsfähigkeit wäre er zur psychiatrischen Behandlung in eine geschlossene Anstalt zwangseingewiesen worden, möglicherweise bis zum Ende seines Lebens. Breivik wollte um jeden Preis als zurechnungsfähig gelten, damit seine Ideen, die er auf mehr als 1500 Seiten in einem rassistischen "Manifest" darlegte, nicht als Wahnvorstellungen eines Geisteskranken abgestempelt werden.

Zunächst hatten Gutachter Breivik als Mann beschrieben, der eine paranoide Schizophrenie entwickelt habe und sich in einer Wahnwelt befinde. In einem zweiten Gutachten widersprachen Experten dieser Auffassung jedoch. Sie bescheinigten Breivik volle Zurechnungsfähigkeit und erklärten, dass er weder während der Tat noch anschließend psychotisch gewesen sei.

Der Attentäter hatte sich von Geir Lippestad als Anwalt vertreten lassen. Lippestad hatte bereits im Jahr 2002 in einem aufsehenerregenden Fall einen norwegischen Rechtsextremisten verteidigt.

Der norwegische Handels- und Industrieminister Trond Giske hat den Prozess gegen Breivik als gründliches und ordentliches Verfahren bezeichnet. Jeder habe gesehen, dass die Fakten auf den Tisch gekommen seien, nun habe das Gericht zu urteilen, sagte Giske im Deutschlandfunk. Der Minister war früher Vorsitzender der Jugendorganisation der norwegischen Arbeiterpartei. Diese hatte das Feriencamp auf der Insel Utöya veranstaltet, bei dem die meisten Opfer der Anschläge getötet wurden.

Nach dem Urteil hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) den Norwegern das "Mitgefühl Deutschlands" ausgesprochen. "Wir bewundern das norwegische Volk dafür, dass es auch in einer so schweren Zeit sich als freie und tolerante Gesellschaft behauptet hat", sagte Westerwelle bei seinem Besuch in Oslo.


Letzte Änderung: 30.08.2012 13:17 Uhr

 

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