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AKTUELL VOM 27.09.2012
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (Bild: picture alliance / dpa /Soeren Stache) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (Bild: picture alliance / dpa /Soeren Stache)

Umstrittene Senkung des Rentenbeitrags

Bundesarbeitsministerin von der Leyen verteidigt Reformpläne

Die Rentenkasse ist mit Rücklagen von 28 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Bundesregierung will deshalb den Rentenbeitrag von 19,6 auf 19,0 Prozent senken und damit die Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlasten. Die Opposition kritisiert die Pläne dagegen als unverantwortlich.

Es sei eine Frage der Verlässlichkeit, meint Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU). Die Rentenkasse laufe wegen der hohen Beitragseinnahmen fast über. "Daher muss sich die einzahlende Generation darauf verlassen können, dass sie nur so stark belastet wird, wie es die Renten der aktuellen Rentnergeneration nötig machen", forderte die Ministerin bei der ersten Lesung des Beitragssenkungsgesetzes im Bundestag.

SPD und Grüne kritisierten die Pläne als "unverantwortlichen Wahlkampfschlager". Von der Leyen missachte damit den allseits anerkannten Grundsatz, in guten Zeiten anzusparen. Die Sozialdemokraten haben kürzlich ein eigenes Rentenkonzept vorgestellt. Sie wollen den derzeitigen Beitragssatz bis 2025 festgeschrieben. Die Linken argumentierten: "Wir brauchen jeden Cent, um Altersarmut zu vermeiden." Die FDP warnte dagegen davor, in der Rentenkasse eine Sparkasse zu sehen.

Reform der Riester-Rente

Die Bundesregierung hatte gestern zudem die Reform der Riester-Rente beschlossen. Damit fördert der Staat seit einigen Jahren private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuerbegünstigungen. Doch die bestehende Regelung wird seit längerem von Verbraucherschützern kritisiert. Dem will die Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung nun Rechnung tragen:

  • Produktinformation: Mit einheitlichen "Beipackzetteln" sollen Riester-Verträge unterschiedlicher Anbieter künftig leichter miteinander vergleichbar sein. Ob dies etwas bringt ist fraglich: Inhalt und Gestaltung gibt die Branche selbst vor.

  • Anbieterwechsel: Die Kosten dafür sollen künftig begrenzt werden, auf maximal 50 Prozent des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten. Noch billiger ist es, den alten Vertrag bis zum Rentenbeginn per Beitragsfreistellung ruhen zu lassen.

  • Wohn-Riester: Für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum soll Altersvorsorgevermögen in Zukunft jederzeit entnommen werden können. Das gilt auch für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohnungen. In beiden Fällen gibt es enge Bestimmungen.

Kritik von Verbraucherschützern

Wer einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt eine staatliche Zulage und genießt Steuervorteile. Außerdem ist ein Verlustrisiko ausgeschlossen, da mindestens alle Eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn garantiert werden. Die Stiftung Warentest meint deshalb: "Riester-Verträge sind als Altersvorsorgeprodukt Spitze".

Doch mit der momentanen Umsetzung sind auch die Verbraucherschützer zumindest bei der Riester-Rentenversicherung - einem der möglichen Ansparwege - unzufrieden. In ihremjüngsten Finanztest haben sie 29 Riester-Rentenversicherungen getestet: Nur fünf davon bekamen das Siegel "gut". Die Tester bemängeln vor allem die versteckten Kosten für den Verbraucher - ein Kritikpunkt, dem die Bundesregierung mit ihren Änderungsvorschlägen nun Rechnung trägt.

Rund 14 Millionen Versicherte haben inzwischen einen Riester-Vertrag. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die staatliche Förderung zu erhalten. Zertifiziert sind Produkte aus dem Bereich Wohn-Riester (ein günstiges Darlehen für Immobilienbesitzer), Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne und Riester-Rentenversicherung.


Letzte Änderung: 02.10.2012 13:33 Uhr

 

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