Behandlungsfehler sind in deutschen Praxen und Kliniken keine Seltenheit. Um die Position der Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern zu stärken, hat die schwarz-gelbe Koalition ein Patientenrechtegesetz in den Bundestag eingebracht.
Patienten sollen dem Gesetzentwurf zufolge verständlich und umfassend über ihre Behandlung aufgeklärt werden. Dazu soll die Vertragsbeziehung zwischen ihnen und dem Arzt erstmals über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt werden. Patienten bekommen außerdem ein generelles Recht, in ihre Akten Einsicht zu nehmen. Die Patientenakte muss vom Arzt sorgfältig geführt werden.
Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, jedem Vorwurf ihrer Mitglieder nachzugehen. Bei groben Behandlungsfehlern trifft den Arzt eine Umkehr der Beweislast: Kommt es zum Prozess, muss künftig der Arzt nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Bei sogenannten voll beherrschbaren Risiken - beispielsweise dem fehlerhaften Einsatz von Narkosegeräten - wird zunächst davon ausgegangen, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat.
Gesundheitsminister Daniel Bahr verteidigte den Gesetzentwurf im Deutschlandfunk. Eine generelle Beweisumkehr würde zu amerikanischen Verhältnissen führen. "Der Arzt würde immer als erstes schauen, was ist das Risiko bei einer Behandlung", erklärte Bahr. "Wir wollen, dass der Arzt weiterhin alles mögliche und bestmögliche tut, um dem Patienten zu helfen." Dafür müssten Ärzte auch häufig Risiken eingehen.
Gerichte haben in der Vergangenheit oft schon so geurteilt, allerdings gibt es bisher kein Gesetz, das diese Fälle generell regelt. Rund 13.000 Patienten haben sich im vergangenen Jahr bei ihren Krankenkassen über Behandlungsfehler beschwert. Bei einem Drittel ergaben die Ermittlungen, dass tatsächlich etwas im Argen lag. Die Dunkelziffer nicht erfasster Fälle dürfte aber höher liegen, schätzen Patientenvertreter.
Das Gesetz wurde heute in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Dem Zeitplan der Regierung zufolge soll es im Januar 2013 in Kraft treten. Linksfraktion und Grüne reichten Gegenvorschläge ein.
Zu den weiteren Tagesordnungspunkten der heutigen Bundestagssitzung gehörte auch ein Gesetzentwurf der SPD, die den Schutz und die Förderung von Kultur und Sport ins Grundgesetz aufnehmen möchte. Politiker von CDU/CSU und FDP, aber auch solche der Grünen sprachen sich dagegen aus. Eine Mehrheit für den Antrag scheint daher fraglich.
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Letzte Änderung: 07.04.2013 03:44 Uhr
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