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AKTUELL VOM 12.10.2012
Die Länderkammer will die Rehabilitierung verurteilter Homosexueller (Bild: AP) Die Länderkammer will die Rehabilitierung verurteilter Homosexueller (Bild: AP)

Bundesrat will Rehabilitierung homosexueller Männer

Distanzierung von Strafverfolgung nach 1945

"Homosexuelle Handlungen" standen in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen 175 noch bis 1969 unter Strafe, in der DDR bis 1968. Der Bundesrat will nun, dass nach 1945 verurteilte Homosexuelle rehabilitiert werden. Insgesamt betrifft das mindestens 50.000 Männer.

Die Länder fordern eine Rehabilitierung von Schwulen und Lesben, die in der frühen Bundesrepublik wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden. Der Bundesrat stimmte für einen ursprünglich von Berlin eingereichten Antrag, der die Bundesregierung auffordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unter anderem sei zu prüfen, ob Urteile aus den 50er- und 60er-Jahren aufgehoben werden und ob die Betroffenen eine Entschädigung bekommen sollen. Bislang wurden nur während der NS-Zeit Verurteilte rehabilitiert und entschädigt.

"Homosexuelle Handlungen" standen in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen 175 noch bis 1969 unter Strafe, in der DDR bis 1968. Der Strafrechts-Paragraf geht auf das Kaiserreich zurück. Die Nationalsozialisten verschärften den auch in der Weimarer Republik geltenden Paragrafen erheblich. Homosexuelle wurden in Konzentrationslager gebracht, viele überlebten die NS-Zeit nicht.

Paragraf 175 wurde erst 1994 komplett abgeschafft

In der Bundesrepublik galt der Paragraf in der NS-Fassung fort, während die DDR die frühere Version im Gesetzbuch festschrieb. Komplett abgeschafft wurde der Paragraf in Deutschland erst 1994. Bis dahin galten ebenso wie in der DDR bis 1989 Schutzaltersgrenzen für gleichgeschlechtliche Sexualität.

Das Fortbestehen der NS-Gesetzgebung in der Bundesrepublik sei für die gesellschaftlich ohnehin ausgegrenzten schwulen Männer eine "besondere Härte" gewesen, hieß es in dem Antrag. Es gehe bei der Rehabilitierung nicht nur um finanzielle Entschädigung, sonder auch um eine Geste, erklärte die Berliner Arbeitssenatorin Dilek Kolat im Deutschlandfunk.

In der Bundesrepublik wurden den Angaben zufolge vom Kriegsende bis zum Ende der 60er Jahre rund 50.000 Männer wegen ihrer Homosexualität verurteilt. Aus der ehemaligen DDR liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Laut einer vom Berliner Senat herausgegebenen Untersuchung sind knapp 1.300 Fälle für die Jahre 1946 bis 1959 nachgewiesen.


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Letzte Änderung: 15.10.2012 14:27 Uhr

 

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