Dürfen Kirchenangestellte streiken? Zumindest dürfen Angestellte in Kirchen streiken - wie hier beim Hamburger Einzelhandelsstreik 2007 (Bild: picture alliance / dpa / Bodo Marks)
Kirchlichen Angestellten darf das Streiken nicht grundsätzlich verboten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund im Grundsatz Recht gegeben. Die Richter gehen allerdings davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird.
Nach Meinung der Erfurter Richter müssen die großen christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigen das Streiken erlauben. Die Kirchen dürfen aber auch weiter den sogenannten "Dritten Weg" wählen und mit den Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren.
Geklagt hatten zwei kirchliche Arbeitgeber. Sie hatten sich auf das kirchliche Arbeitsrecht berufen, wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf Löhne und Arbeitsbedingungen einigen. In paritätisch besetzten Kommissionen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Lohnhöhe. Gibt es keine Einigung, muss ein Schlichter eine Lösung finden. Grundlage für diesen so genannten "Dritten Weg" ist aus Arbeitgebersicht das im Grundgesetz verankerte Recht, dass die Kirchen selbst über ihre Angelegenheiten und damit auch über ihre Arbeitsverhältnisse bestimmen können.
"Die Erfüllung des Auftrags unseres Herrn ist nicht bestreikbar", so hatte es Caritas-Präsident Peter Neher im Deutschlandradio Kultur formuliert. Dieses Tarif-Findungssystem der kirchlichen Einrichtungen sei adäquat und habe sich bewährt, sagte Neher. Es sei genauso legitim wie die Tarifverhandlungen in anderen Unternehmen und müsse als gleichberechtigt anerkannt werden.
Für ein Streikrecht von Kirchen-Angestellten: Ingrid Matthäus-Maier, SPD (Bild: picture alliance / dpa / Frank Rumpenhorst)
Die Gewerkschaften hatten argumentiert, Streiks müssten auch in kirchlichen Einrichtungen und Unternehmen erlaubt sein. Sie pochen auf die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Ohne ein Streikrecht sei keine Verhandlungen auf Augenhöhe möglich. "Wir sind in einer Zeit, wo dieser Dritte Weg überholt ist und die Rechte von ungefähr 1,3 Millionen Menschen - so viele arbeiten in den Kirchen und Diakonie und Karitas - müssen endlich gestärkt werden", sagte Ingrid Matthäus-Maier (SPD), Sprecherin der Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz", im Deutschlandfunk.
Die Landesarbeitsgerichte Hamburg und Hamm hatten zuvor ein generelles Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen abgelehnt. Das Bundesarbeitsgericht selbst hat schon in Aussicht gestellt, dass der Streit wohl weitergehen wird. Erfurt sei eine "richtungsweisende Zwischenetappe", es würden "eine ganze Reihe deliktischer, aber vor allem verfassungsrechtlicher Fragen aufgeworfen", sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt. "Möglicherweise endet die Wegstrecke nicht in Erfurt oder Karlsruhe, sondern in Straßburg."
(1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11)
Letzte Änderung: 21.11.2012 08:25 Uhr
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