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AKTUELL VOM 29.11.2012
Verlage in wirtschaftlicher Not hoffen auf Mehreinnahmen  (Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius) Verlage in wirtschaftlicher Not hoffen auf Mehreinnahmen (Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius)

Ein Gesetzentwurf zum Urheberrecht schlägt hohe Wellen

Das Leistungsschutzrecht im Internet ist hoch umstritten

Betreiber von Suchmaschinen verdienen viel Geld mit Online-Werbung, die Verlage wollen daran beteiligt werden, weil sie Inhalte im Netz liefern. Das Leistungsschutzrecht soll ihnen das ermöglichen. Netzaktivisten sehen eine Gefahr für die Kommunikationsfreiheit.

Nach monatelangem Streit kommt jetzt ein Gesetz in den Bundestag, das die Stellung von Presseverlagen gegenüber Internet-Suchmaschinen stärken soll. Dieses Leistungsschutzrecht wird schon lange von Verlegern gefordert und von Internet-Firmen mit Google an der Spitze entschieden abgelehnt. Medienverlagen soll "das ausschließliche Recht" eingeräumt werden, ihre "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Das Leistungsschutzrecht würde so Teil des Urheberrechts werden und Suchmaschinen müssten künftig möglicherweise Lizenzen von den Verlagen erwerben, wenn sie deren Inhalte nutzen wollen.

Das hätte zum Beispiel Auswirkungen auf die sogenannten News-Aggregatoren wie "Google News" oder "Yahoo News". Hier werden Nachrichten anderer Internetseiten automatisch gesammelt, mit Kurztext vorgestellt und verlinkt. Was die Verleger ärgert: Die Suchmaschinen profitieren damit von der Arbeit der Redaktionen, bringen aber ihrer Meinung nach keine Gegenleistung.

Allerdings geht es den Verlagen nach eigenen Angaben nicht allein um eine Geldspritze, sondern um die Anerkennung ihrer Leistungen, sagt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung im Deutschlandradio Kultur.

Der US-Internetkonzern Google argumentiert dagegen, die Verlage profitierten davon, bei Suchmaschinen aufzutauchen. Das bringe den Verlagen Milliarden Klicks, sagte Google-Sprecher Kay Oberdeck im Deutschlandfunk. Außerdem könnten die Verlage selbst entscheiden, ob sie über Google gefunden werden wollten oder nicht.

Bedenken auch im Regierungslager

Das Leistungsschutzrecht ist nicht nur zwischen Verlagen und Internet-Firmen ein Streitpunkt. Die konträren Positionen gehen auch quer durch die Parteien. Überwiegend abgelehnt wird der Gesetzentwurf von SPD, Grünen, Piraten und Linken. Bedenken gibt es aber auch bei Abgeordneten der Regierungsparteien CDU und der FDP.

Die Jugendorganisationen aller maßgeblichen politischen Parteien in Deutschland sind sich wiederum einig, gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu sein. Es sei unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folge, kritisieren Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten in einer gemeinsamen Erklärung. Sie befürchten, dass die Suche nach Internet-Inhalten und damit letztlich die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt werden könnte. Gewarnt wird zudem vor negativen Folgen für die IT-Branche in Deutschland und damit auch für die Volkswirtschaft insgesamt. Das neue Gesetz schaffe wegen offen bleibender Fragen Rechtsunsicherheit und hemme damit die Entwicklung von Internet-Diensten.

Beratungen mitten in der Nacht

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzesänderung für die Nacht zum Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Auch das rief Kritiker auf den Plan. Sie monierten, dass die Debatte so spät angesetzt wurde und dass dafür nur eine halbe Stunde Zeit vorgesehen ist. Nach der ersten Lesung geht das Leistungsschutzrecht in die Fachausschüsse, ehe der Bundestag das Gesetz nach der zweiten und dritten Lesung verabschiedet - oder ablehnt. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Mehr zum Thema auf dradio.de:
Google und Co sollen Abgabe an Presseverleger zahlen - Kabinett beschließt Leistungsschutzrecht
Streitgespräch: Das geplante Leistungsschutzrecht im Internet - Google-Sprecher Oberbeck diskutiert mit Springer-Vize Keese
Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (PDF)


Letzte Änderung: 30.11.2012 22:25 Uhr

 

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