Auch die Knie-OP ist ab 2013 Gegenstand eines "Behandlungsvertrages". (Bild: picture alliance / dpa / Stephan Görlich)
Bessere Chancen auf Schadensersatz nach Ärztefehlern, mehr Einblicke für Versicherte - erstmals werden Patientenrechte in einem Gesetz zusammengefasst. Verbraucherschützer und die Opposition sind unzufrieden.
Ab dem kommenden Jahr sollen die Patienten in Deutschland mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen wahrnehmen können. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz.
Neu ist ein sogenannter Behandlungsvertrag, der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird. Patienten müssen damit verständlich und umfassend über ihre Behandlung aufgeklärt werden. Patienten bekommen außerdem ein generelles Recht, in ihre Akten Einsicht zu nehmen. Die Patientenakte muss vom Arzt sorgfältig geführt werden.
13.000 Patienten haben sich im vergangenen Jahr bei ihren Krankenkassen über Behandlungsfehler beschwert (Bild: AP)
Das Gesetz bringt keine Beweislastumkehr. Patienten müssen also auch künftig nachweisen, dass gesundheitliche Schäden aus einem Kunstfehler resultieren. Der Arzt ist grundsätzlich nicht in der Pflicht, den Nachweis zu führen, lediglich bei groben Fehlern. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) argumentiert, bei einer Beweislastumkehr bestünde die Gefahr, dass Ärzte nur noch eine Defensivmedizin betrieben und keine Risiken eingingen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), frohlockte im Bundestag: "Wir legen einen Grundstein für eine neue Kultur in den Praxen und den Gesundheitsversorgungshäusern, für eine Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der Rechtssicherheit." Gesundheitsminister Bahr sprach vom "mündigen Patienten", der Leitbild des Gesetzes sei.
Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. Sie hatte neben der Beweislastumkehr auch einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern gefordert. Dass dieser fehle, sei eine "verpasste Chance", urteilte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann.
Einen solchen Fonds vermissen auch Verbraucherschützer, die sich heute skeptisch zeigten. Der Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, sagte im Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe "nicht mehr drin" als bisher auch schon geregelt gewesen sei.
Letzte Änderung: 30.11.2012 22:25 Uhr
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