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AKTUELL VOM 26.01.2013
Was die US-Luftwaffe schon lange besitzt, Drohnen (hier vom Typ MQ-9 "Reaper"), soll die Bundeswehr auch bekommen (Bild: US DoD) Was die US-Luftwaffe schon lange besitzt, Drohnen (hier vom Typ MQ-9 "Reaper"), soll die Bundeswehr auch bekommen (Bild: US DoD)

Streit um Kampfdrohnen für die Bundeswehr

Bundesinnenminister kündigt Entscheidung über Anschaffung für das Frühjahr an

Kampfdrohnen - morgens in Afghanistan militärische Gegner attackieren, abends mit der Familie zuhause fernsehen. Die unbemannten, bewaffneten Flugkörper, die die Bundesregierung anschaffen will, sorgen in Politik, Bundeswehr und Zivilgesellschaft für Diskussionen.

Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich erneut für die Anschaffung aus und kündigte eine Entscheidung noch im Frühjahr an. "Unbemannte, bewaffnete Luftfahrzeuge unterscheiden sich in der Wirkung nicht von bemannten", sagte er der "Bild"-Zeitung: "Immer entscheidet ein Mensch, eine Rakete abzuschießen."

Auch der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch, befürwortete die Anschaffung von Drohnen. Diese hätten einen großen Vorteil, sagte Kirsch im Deutschlandfunk: "Sie müssen kein Personal einsetzen. Und jede Soldatin, jeder Soldat, der nicht unmittelbar im Gefecht stehen muss, ist natürlich wünschenswert." Ähnlich äußerte sich der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP). Er sagte den Dortmunder "Ruhr Nachrichten", die Bundesregierung habe klare und für ihn nachvollziehbare Gründe für den Einsatz dieser Maschinen genannt. "Für die Soldaten ist wichtig, dass zwischen dem Erkennen einer Bedrohung und der militärischen Reaktion nicht allzu viel Zeit vergeht. Diesen Vorteil bieten Kampfdrohnen gegenüber reinen Aufklärungsdrohnen." Daher wären diese Waffensysteme im Auslandseinsatz für die Bundeswehr von erheblichem Wert, meinte der FDP-Politiker, der schon im September 2012 für die Anschaffung bewaffneter Drohnen geworben hatte.

Sorgen um das Image der Bundeswehr

Seine Parteifreundin, die Sicherheitsexpertin Elke Hoff, äußerte hingegen Bedenken. Sie sorgt sich um das Image der Bundeswehr: "Meine größten Bedenken liegen darin, dass aufgrund der schon seit langem geführten Debatte über den Einsatz von Kampfdrohnen und durch unsere amerikanischen Verbündeten in Afghanistan und Pakistan der Eindruck entstehen könnte, dass es hier auch um gezielte Tötungen geht", erläuterte die FDP-Politikerin im Hessischen Rundfunk: "Bevor wir bewaffnete Drohnen beschaffen, brauchen wir eine klare sicherheitspolitische Begründung für den Einsatz."

Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, forderte die Bundesregierung auf, sich nicht auf den Kauf von Drohnen festzulegen: Man sei gut beraten, solche kostspieligen Entscheidungen nicht kurz vor der Bundestagswahl zu fällen, sagte er den "Stuttgarter Nachrichten". Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, drängte auf eine Anpassung des internationalen Rechts. Immer mehr Länder hätten unbemannte Kampfsysteme zur Verfügung, sagte Nouripour im Deutschlandradio Kultur. Deutschland müsse sich international dafür einsetzen, dass für deren Einsatz Regularien geschaffen würden. Solange dies nicht der Fall sei, müsse man die ethische und rechtliche Debatte an den Anfang stellen.

Kirchenvertreter mahnen ethische Abwägung an

Auch Vertreter der Kirchen forderten eine ethische Abwägung und klare Schranken für den Einsatz von Kampfdrohnen. Es dürfe "keinesfalls zu einem gezielten Hinrichten von Personen durch Drohnen kommen. Dies widerspräche zutiefst allen unseren rechtlichen und ethischen Maßstäben", sagte der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick meinte, es müsse die Frage gestellt werden, "wie verhindert werden kann, dass mit den bewaffneten Drohnen die Schwelle der Gewaltanwendung herabgesenkt wird". Er sieht ein besonderes Problem auch in der wachsenden Präzision der neuen Waffen: "Ist es vertretbar, einen einzelnen Feind zu töten, wie wir es in Afghanistan oder im Nahen Osten inzwischen erlebt haben - oder ist dies nicht doch eine Form der nicht legalen Hinrichtung?"


Letzte Änderung: 28.01.2013 12:55 Uhr

 

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