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AKTUELL VOM 28.01.2013
Präsident Mursi hat in drei äygptischen Städten den Ausnahmezustand verhängt (Bild: picture alliance / dpa / ©romain Beurrier/wostok Press) Präsident Mursi hat in drei äygptischen Städten den Ausnahmezustand verhängt (Bild: picture alliance / dpa / ©romain Beurrier/wostok Press)

Präsident Mursi verhängt Ausnahmezustand

Opposition weist Gesprächsangebot zurück

In Port Said, Suez und Ismailia dürfen die Bewohner zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens das Haus nicht verlassen. Doch trotz des Ausnahmezustands hält die Gewalt weiter an. Ägyptens Präsident versicherte unterdessen, dem Land keine autoritäre Herrschaft aufzwingen zu wollen.

Am Montag lieferten sich Demonstranten und die Polizei den fünften Tag in Folge heftige Auseinandersetzungen. Nahe dem zentralen Tahrir-Platz in der Hauptstadt Kairo schleuderten Demonstranten Steine auf die Sicherheitskräfte, die Beamten feuerten Tränengas in die Menge.

Am späten Sonntagabend hatten in den Städten Port Said, Ismailija und Suez Tausende gegen den kurz zuvor verhängten Ausnahmezustand in den drei Provinzen protestiert. Vor allem in der Region am Suez-Kanal waren in den vergangenen Tagen bei Ausschreitungen über 50 Menschen ums Leben gekommen.

In den Großstädten Port Said, Suez und Ismailia dürfen die Bewohner zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht die Häuser verlassen. Wie Mursi in einer Fernsehansprache erklärte, gilt die Maßnahme seit Mitternacht für 30 Tage. Er werde nicht zögern, weitere Schritte einzuleiten, um die Gewalt zu stoppen, kündigte Mursi an. Allerdings versicherte er auch, er wolle Ägypten nicht erneut eine autoritäre Herrschaft aufzwingen. Es werde keine Abstriche bei Freiheit, Demokratie und Herrschaft geben. Zugleich lud der umstrittene Präsident Vertreter der Opposition für heute zu Gesprächen über eine Lösung der jüngsten Krise ein.

Opposition reagiert verhalten auf Gesprächsangebot

Doch die Opposition lehnt ab. Friedensnobelpreisträger El Baradei teilte mit, Gespräche wären Zeitverschwendung. Mursi müsse zuerst die Verantwortung für das jüngste Blutvergießen übernehmen. Er forderte zudem eine Regierung unter Einbeziehung der Opposition und ein unabhängiges Gremium zur Änderung der Verfassung. Der linksgerichtete Politiker Sabahi meinte, strikte Sicherheitsmaßnahmen seien keine Lösung. Auch Chaled Dawud, Sprecher der oppositionellen Nationalen Heilsfront sagte, Mursis Einladung sei sinnlos, so lange er nicht festgelegt habe, über welche Themen gesprochen werden solle. Dazu gehöre aus Sicht der Heilsfront auf jeden Fall der Verfassungsentwurf.

In Kairo lieferten sich auch heute Demonstranten und die Polizei Straßenschlachten. Nahe dem zentralen Tahrir-Platz warfen Anhänger der Opposition Steine auf Sicherheitskräfte. Die Beamten setzten Tränengas ein.

Mursi vor Staatsbesuch in Deutschland

Mursi kommt morgen zu einem Staatbesuch nach Deutschland. Die Grünen im Bundestag forderten die Bundesregierung, mit ihm "Klartext" zu reden. Mursi müsse auf die Opposition zugehen, sagte Fraktionschef Jürgen Trittin im Deutschlandfunk. Der ägyptische Staatschef neige zu autokratischen Entscheidungen und sei gemeinsam mit dem Militär und den Muslimbrüdern für die Krise verantwortlich. Er habe es versäumt, eine Verfassung im Sinne aller Ägypter auf den Weg zu bringen. Der von Mursi verhängte Ausnahmezustand in drei Städten des Landes sei nicht förderlich für den Tourismus, die Haupteinnahmequelle des Landes. Wenn Ägypten nun in Chaos und Arbeitslosigkeit versinke, dann sei dies eine Bedrohung für die gesamte Region, warnte Trittin.

Mehr als 50 Tote am Wochenende

Allein in Port Said waren am vergangenen Wochenende mehr als 30 Menschen ums Leben gekommen, landesweit ist von über 50 Toten die Rede. Die Lage hatte sich am Samstag zugespitzt, nachdem ein Gericht Todesurteile gegen 21 Fußballfans verhängt hatte. Sie werden für die tödlichen Krawalle in einem Stadion der Hafenstadt vor rund einem Jahr verantwortlich gemacht. Wegen der Unruhen nach den Urteilssprüchen hatte Mursi bereits gestern Militär in die betroffenen Städte entsandt.


Letzte Änderung: 29.01.2013 11:22 Uhr

 

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