Wer ist der Vater? Am Anfang von Sarah P.s Leben stand ein anonymer Samenspender (Bild: Universität Bonn)
Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat beim Oberlandesgericht Hamm das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erstritten. Das Gericht begründete das Urteil mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Die 22jährige Sarah P. erfuhr erst vor vier Jahren, dass ihr Vater nicht ihr Erzeuger ist. Ihre Mutter hatte sich mit einer anonymen Samenspende befruchten lassen. Sarah P. hatte zunächst erfolglos gegen den verantwortlichen Reproduktionsmediziner vor dem Landgericht Essen geklagt: Sie wollte den Namen ihres leiblichen Vaters erfahren. Der Arzt wehrte ab. Er berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Doch nun hat das Oberlandesgericht Hamm in zweiter und letzter Instanz entschieden, dass die Tochter ein Recht darauf hat zu wissen, wer ihr Vater ist. Die Richter werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität.
Sarah P. wird wohl dennoch nicht herausfinden können, wer der Mann ist, mit dessen Samen sie gezeugt wurde. Denn die Unterlagen zu ihrem Fall existieren nicht mehr. Unterlagen zur Samenspende sind medizinische Akten und konnten bis 2007 nach zehn Jahren vernichtet werden. Erst seit 2007 müssen sie 30 Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Frage der Bevormundung von Kindern, die durch Samenspenden erzeugt sind, beschäftigt Gerichte in Deutschland schon seit Längerem. Viele anonym gezeugte Kinder haben das Erwachsenenalter erreicht und können sich nun auch juristisch mit der Frage ihrer Herkunft beschäftigen.
Oft erfahren sie von ihrem Schicksal, wenn zum Beispiel bei einer Schwangerschaft beim Blick in den Mutterpass ihre Blutgruppen nicht mit der ihrer Eltern übereinstimmt. Reproduktionsmediziner wie der jetzt beklagte Essener Arzt gehen von rund 100.000 Kindern in Deutschland aus. Der Verein "Spenderkinder" schätzt, dass fünf bis zehn Prozent davon wissen, dass sie durch Samenspende gezeugt wurden.
Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank, spricht sich für den Schutz der Spender aus. Im Deutschlandradio Kultur sagte er, Spender müssten "hundertprozentig geschützt" sein vor finanziellen Forderungen. Außerdem kritisiert Hammel, es gebe keinerlei Rechtsverordnung, die regele, wie ein Zusammentreffen zwischen Spender und Kind stattfinden könne und ob es überhaupt zulässig sei.
Bereits 1989 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aus diesem Urteil wurde jedoch bis heute keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet.
Weitere Informationen auf Deutschlandradio.de:
Vater gesucht - Spenderkinder fragen nach ihrer Herkunft
"Wenn so ein Verzicht erklärt wird, ist das null und nichtig"- Anwältin Wagner: Auch Samenspender sind unterhaltspflichtig
Letzte Änderung: 11.02.2013 10:30 Uhr
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