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AKTUELL VOM 10.03.2013
Die angeklagte Beate Zschäpe und ihre gestorbenen, mutmaßlichen NSU-Komplizen Uwe Mundlos (l) und Uwe Böhnhardt (Bild: dpa / Bundeskriminalamt) Die angeklagte Beate Zschäpe und ihre gestorbenen, mutmaßlichen NSU-Komplizen Uwe Mundlos (l) und Uwe Böhnhardt (Bild: dpa / Bundeskriminalamt)

Heimathaft vor NSU-Prozess

Mutmaßlicher Terroristin Zschäpe wird Besuch gewährt

Die Rechtsextremistin Beate Zschäpe wird vorübergehend nach Thüringen verlegt, bevor ihre Mittäterschaft bei der NSU-Mordserie ab April vor Gericht geklärt wird. Mit der Verlegung soll der Angeklagten ein Besuch ihrer schwer kranken Großmutter ermöglicht werden. Der Thüringer NSU-Ausschuss zieht morgen eine Zwischenbilanz.

Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende des Terrortrios Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), dem rassistisch motivierte Morde an neun Kleinunternehmern mit Wurzeln in der Türkei und in Griechenland zur Last gelegt werden. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Zschäpe der Mittäterschaft und der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Der Prozess gegen sie und vier mutmaßlich Helfer beginnt am 17. April vor dem Oberlandesgericht München. Bis Mitte Januar sind 85 Verhandlungstermine im Strafjustizzentrum anberaumt.

Bevor der Prozessmarathon beginnt, gab das Oberlandesgericht einem Antrag der Verteidiger Zschäpes statt, die aus Jena stammende Angeklagte vorübergehend von der Justizvollzugsanstalt Köln nach Gera zu verlegen. Dort soll ihr ein einzelner Besuch ihrer schwer kranken Großmutter ermöglicht werden, die als engste Bezugsperson der 38-Jährigen gilt. Die Anwälte erklärten laut einem "Focus"-Bericht, ihre Mandantin habe das "dringende, letztlich einzige persönliche Bedürfnis", ihre Großmutter noch einmal zu sehen. Die 89-Jährige wurde vor wenigen Wochen am Herzen operiert.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte die Verlegung Zschäpes wegen angeblicher Fluchtgefahr stets abgelehnt. Im vergangenen Juni war Zschäpe ein streng überwachter Kurzbesuch in der Justizvollzugsanstalt Gera genehmigt worden, damit sie ihre Familie treffen kann.

Die bayerische Justiz und der türkische Botschafter

Das Oberlandesgericht München wurde schon im Vorfeld des Prozesses lautstark kritisiert, weil der Vorsitzende des Staatsschutzsenats die Bitte des türkischen Botschafters nach einem reservierten Sitz im Gerichtssaal ablehnte. Die Entscheidung sorgte auch auf der Deutschlandfunk-Facebook-Seite-Seite für Diskussionen. Die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linkspartei) sprach von einem "Konflikt mit Anlauf, vorhersehbar, unnötig, peinlich". Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), forderte die Richter im Deutschlandfunk zum Umdenken auf. "Umsichtige Entscheidungen sind besser als Borniertheit."

Inzwischen versucht das Oberlandesgericht laut Medienberichten eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, sagte ein Gerichtssprecher. Es seien "Bemühungen im Gange". Das Gericht habe Verständnis für die Empörung und sei ebenfalls nicht sonderlich glücklich über die Angelegenheit.

Die Thüringer Zwischenbilanz

Der Neonazi-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag legt morgen seinen Zwischenbericht vor. Das Gremium untersuchte bisher die rechtsextreme Szene in den 1990er Jahren und den Zustand der Thüringer Sicherheitsbehörden. Von nun an will der Ausschuss das Untertauchen der drei Jeaner Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe Anfang 1998 aufarbeiten.

Die Linkspartei kritisierte den Zwischenbericht und will eine abweichendes Positionspapier vorlegen. Der Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen Klima der 1990er Jahre und dem Erstarken der rechten Szene werde in dem Zwischenbericht nicht deutlich genug herausgearbeitet.


Letzte Änderung: 11.03.2013 21:59 Uhr

 

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