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AKTUELL VOM 11.03.2013
Umstritten: Viktor Orban bekommt Gegenwind aus Brüssel (Bild: picture alliance / dpa) Umstritten: Viktor Orban bekommt Gegenwind aus Brüssel (Bild: picture alliance / dpa)

Europa schaut mit Sorge nach Ungarn

Parlament verabschiedet umstrittene Verfassungsreform

Die Europäische Kommission droht mit rechtlichen Schritten, die Opposition in Budapest blieb der Abstimmung fern, auch in Deutschland ist man beunruhigt. Dennoch hat das ungarische Parlament weitreichende Änderungen an der Verfassung gebilligt.

Es ist bereits die vierte Verfassungsänderung, die Victor Orbán durchdrückt - jedes Mal gegen den massiven Protest aus In- und Ausland. Dieses Mal trifft es vor allem das Verfassungsgericht: Die Richter können Änderungen an der Verfassung künftig nicht mehr inhaltlich prüfen, sondern nur noch verfahrensrechtlich.

Außerdem schneidet die Verfassungsänderung sie von ihrer bisherigen Rechtsprechung ab. Sie dürfen künftig keines ihrer Urteile heranziehen, das vor der Reform gefällt wurde. Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass die von der Regierung eingesetzte Leiterin des Justizamtes bestimmte Fälle bestimmten Gerichten zuweisen darf.

Die Verfassungsreform betrifft außerdem die Rechte von Studenten, die staatliche Stipendien erhalten. Sie werden verpflichtet, nach Abschluss ihres Studiums mehrere Jahre in Ungarn zu arbeiten. Außerdem erhält das Parlament das Recht, willkürlich zu bestimmen, welche Religionsgemeinschaft eine Kirche ist. Obdachlose dürfen verhaftet werden, wenn sie auf der Straße übernachten, und der von der Verfassung garantierte Schutz der Familie wird auf heterosexuelle verheiratete Paare mit Kindern beschränkt.

"Frontalangriff auf die Opposition"

Im Deutschlandfunk berichtete Korrespondent Stephan Ozsvath, dass die Regelungen vor allem eines bedeuteten: Dass das Verfassungsgericht sich fortan nur noch auf die neue Verfassung beziehen darf - und dass die von Ministerpräsident Orbán und seinen Getreuen geschrieben worden sei.

Die Folge: Die Regeln, die das Verfassungsgericht kassiert habe, würden nun zu Gesetzen mit Verfassungsrang. Ein Beispiel, das Stephan Ozsvath als "Frontalangriff" gegen die Opposition wertet: Die Wahlwerbung im privaten Fernsehen darf verboten werden. Das private Fernsehen werde aber gerade von der Opposition genutzt.

Frank Spengler, der Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Budapest, betont, Ungarn sei und bleibe ein Rechtsstaat. Im Deutschlandradio Kultur sagte er, das Verfassungsgericht in Ungarn habe zwar nicht den Status desjenigen in Deutschland, aber dies sei schließlich auch in anderen Ländern der Fall. Außerdem handele es sich um keine Entmachtung, da das Gericht auch in der Vergangenheit keine inhaltlichen Fragen zur Verfassung geklärt habe, erklärte Spengler.

Lautstarke Kritik

Die EU-Kommission und der Europarat übten Kritik. "Die Änderungen geben Anlass zur Sorge", erklärten der EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der Europarats-Generalsekretär Thorbjörn Jagland in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Bedenken bezögen sich auf "die Rechtsstaatlichkeit, das EU-Recht und die Standards des Europarats". Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) zeigte sich ebenfalls beunruhigt. Er forderte, dass europäische Grundwerte eingehalten werden müssten: "Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Europa eine Wertegemeinschaft ist und dass diese Werte auch nach innen gelebt werden."

Die Grünen in Deutschland gehen noch einen Schritt weiter: Sie fordern Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, bei ihrem Treffen am Dienstag mit Ungarns Präsident János Áder unmissverständliche Kritik an der Verfassungsänderung zu üben. Fraktionschef Jürgen Trittin sagte, er erwarte von der Bundesregierung, dass sie in dieser Frage Klartext rede.


Letzte Änderung: 12.03.2013 11:48 Uhr

 

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