Die Bundesregierung wird vermutlich keinen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stellen. Auslöser ist der Widerstand der FDP-Minister in der schwarz-gelben Koalition. Das Thema soll diesen Mittwoch im Bundeskabinett auf der Tagesordnung stehen.
FDP-Chef und Wirtschaftsminister Philipp Rösler sagte in Berlin, seine Partei werde einem solchen Antrag nicht zustimmen. "Dummheit kann man nicht verbieten." Das Kabinett wollte bis Ende März entscheiden, ob es einen eigenen Antrag in Karlsruhe stellt. Nach Informationen unseres Hauptstadtstudios ist ein solcher Antrag nicht geplant. Das geht aus einer E-Mail des Kanzleramtes an die Bundesministerien hervor, berichtet Katharina Hamberger.
Die SPD kritisiert das klare Nein der Liberalen zu einem NPD-Verbotsantrag der Regierung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Thomas Oppermann sagte: "Wir brauchen die Geschlossenheit der Demokraten gegen die NPD." Oppermann forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, die Frage zur Chefsache zu machen. Er erwarte von ihr, dass sie mit den Ministern der Union die FDP-Minister im Kabinett überstimme. Merkel hatte zuvor eine einmütige Entscheidung ihrer Regierung angekündigt.
Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) reagierte enttäuscht auf das Nein der FDP-Bundesminister, betonte aber: "Das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag kann seine Entscheidungen unabhängig von der Bundesregierung treffen."
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) forderte die Bundesregierung im Zeitungsinterview auf, sich am NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen. Im Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagsausgabe) sagte er: "Gegen Verfassungsfeinde muss man konsequent agieren. Juristische Bedenken gab es auch auf Länderebene. Aber wir haben uns für den Verbotsantrag entschieden, weil es einen dringenden politischen Handlungsbedarf gibt."
Die Länder hatten im Dezember beschlossen, einen neuen Anlauf für ein Verbot zu starten. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Parlament und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes damals auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. In der Union wurden in den vergangenen Wochen Befürchtungen laut, dass auch ein neuer Versuch, die Partei verbieten zu lassen, scheitern könnte.
Eine Begründung lautete, dass eine Partei nur dann verboten werden könne, wenn sie Demokratie und Verfassung bedrohe und die Gefahr nur durch ein Verbot gebannt werden könne. Das Gericht werde aber argumentieren, dass eine Demokratie eine Partei aushalten können müsse, die bundesweit deutlich unter fünf Prozent liege, meinten Unionspolitiker hinter den Kulissen.
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Letzte Änderung: 19.03.2013 11:16 Uhr
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