Schnelles Geständnis gegen milde Strafe - solche Absprachen kommen in Strafprozessen nicht selten vor. Der "Deal" ist sogar in der Strafprozessordnung geregelt. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob und in welchen Fällen dieser Handel gegen das Grundgesetz verstößt.
In der mündlichen Verhandlung im November 2012 hatte der Zweite Senat des Verfassungsgerichts in Karlsruhe Zweifel daran geäußert, ob die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung zu den Urteilsabsprachen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei wird nach dem Motto "Mildere Strafe gegen Geständnis" verfahren. Diese Absprachen zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sollen Verfahren verkürzen und Beschuldigten Strafrabatt für ein Geständnis gewähren.
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Praxis soll nun überprüft werden. Kritiker sehen im "Deal" ein "Aushandeln" der Wahrheit, das dem Rechtssystem der schuldangemessenen Bestrafung zuwiderlaufe. Wegen der ausufernden Praxis dieser "Deals" zählen selbst der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, und Generalbundesanwalt Harald Range zu den Kritikern.
Nach den Worten von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle muss vor allem geprüft werden, ob dabei die Pflicht der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, "den wahren Sachverhalt" zu ermitteln, noch ausreichend gewährleistet ist. Nach einer eingehenden Untersuchung der tatsächlichen Rechtspraxis hatten die Verfassungsrichter diesbezüglich Vorbehalte geäußert.
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Letzte Änderung: 13:21 Uhr
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