Blick durch eine Glastür mit dem Schriftzug Bundesrat in den Plenarsaal während der Bundesratssitzung in Berlin (Bild: AP)
Der Bundesrat will gleiche Rechte für homosexuelle Paare - obwohl die Union es mehrheitlich noch ablehnt. Und segnet ein Leistungsschutzrecht ab, gegen das weite Teile der Internetnutzer Sturm laufen. Die Länderkammer hat schon weniger kontroverse Entscheidungen getroffen.
Nach dem Hin und Her der vergangenen Wochen will der Bundesrat die Ehe für Homosexuelle öffnen und damit deren vollständige rechtliche Gleichstellung erreichen. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Die Vorlage geht damit über andere Initiativen hinaus, die eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beispielsweise im Steuerrecht vorsehen.
Auf diese rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen dringen SPD, Grüne und Linke, aber auch die FDP. In der Union ist diese Frage umstritten, mehrheitlich wird eine volle Gleichstellung aber abgelehnt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Monaten wiederholt die Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gestärkt.
"Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten", heißt es in dem vom Bundesrat vorwiegend mit den Stimmen rot-grün-regierter Länder beschlossenen Gesetzentwurf. Und das Ganze wird nun im Bundestag weiterbehandelt. Fortsetzung folgt.
Nicht minder kompliziert: der Beschluss zum Leistungsschutzrecht, wo viele Kritiker gerade den SPD-geführten Ländern vorwerfen, eingeknickt zu sein. Nach der heutigen Entscheidung dürfen Internet-Suchportale wie Google künftig nur einzelne Wörter oder Textteile anderer Anbieter unentgeltlich verwenden. Der Bundesrat ließ trotz massiver Bedenken mehrerer Bundesländer das Leistungsschutzrecht passieren, nach dem nur für die Nutzung ganzer Texte oder wesentlicher Teile davon eine Gebühr an die Verlage abgeführt werden muss.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte das Abstimmungsverhalten der rot-grünen Mehrheit in der Länderkammer schon am Vortag ausgegeben: "Es gibt deshalb keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren." Das Gesetz könne nicht aufgehalten werden. Die Länder folgten aber einem Entschließungsantrag von Hamburg und Baden-Württemberg, in dem der vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf als handwerklich schlecht bezeichnet wird. Beobachter erwarten, dass dieses Gesetz voraussichtlich jahrelange juristische Auseinandersetzungen nach sich zieht. Wenn es nicht überhaupt nach der Bundestagswahl am 22. September novelliert wird
Das Gesetz lässt offen, wie lang die "kleinsten Textteile" höchstens sein dürfen, die von der Lizenzpflicht ausgenommen sein sollen. Presseverlage hatten Druck gemacht, die Regelung zu verabschieden. Der Vorstandschef der Axel Springer AG, Matthias Döpfner, hatte den Gesetzentwurf zur "Schicksalsfrage" erklärt. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, erklärte nach dem Bundesratsvotum, das Gesetz sei "ein Geschenk an Springer".
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Letzte Änderung: 25.03.2013 11:33 Uhr
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