Kein Sitzplatz für türkische Journalisten: Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München (Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
Ankara verlangt die Zulassung türkischer Beobachter beim NSU-Prozess in München. Nun mahnt der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, die Türkei zur Mäßigung. Auch aus der FDP kommen kritische Töne.
"Das Münchener Oberlandesgericht hat es bei der Vergabe von Zuschauerplätzen für den NSU-Prozess sicher am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen", sagte der CDU-Politiker Ruprecht Polenz der "Berliner Zeitung". "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen."
Ruprecht Polenz (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (Bild: ruprecht-polenz.de)
Es bestehe keinerlei Anlass, die Fähigkeit des Gerichts in Zweifel zu ziehen, das Verfahren in der Sache vernünftig, fair und zielgerichtet zu bewältigen, sagte Polenz weiter. Im ZDF-"Morgenmagazin" ergänzte er: "Die Türkei hat allen Grund, auch Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen auch in die deutsche Justiz."
Laut "Bild am Sonntag" hatte der türkische Außenminister Davutoglu in einem Telefonat mit Bundesaußenminister Guido Westerwelle verlangt, dass nicht nur Vertreter türkischer Medien, sondern auch Abgeordnete des türkischen Parlaments an dem Prozess teilnehmen können.
Westerwelle habe in dem Telefonat auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen, zugleich aber Verständnis für den Wunsch geäußert. Das Auswärtige Amt in Berlin äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Bericht.
Auch der thüringische FDP-Generalsekretär Patrick Kurth wies die Forderung der Türkei zurück. "Es gibt kein grundsätzliches Recht für Politiker auf Teilnahme an einem Prozess - das ist auch für deutsche Abgeordnete schwierig", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung".
Kurth, der dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages angehört, fügte hinzu: "Die Gewaltenteilung wird in diesem Land verteidigt und gilt auch für den NSU-Prozess. Gerichte sind unabhängig." Abgeordnete kontrollierten die Regierung, nicht die Gerichte. Dies ändere aber nichts daran, dass Gerichtsprozesse höchsten Anforderungen an Transparenz genügen müssten.
Der Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) soll am 17. April vor dem Oberlandesgericht München beginnen.
In den vergangenen Tagen war das Gericht in die Kritik geraten, weil keine Presseplätze für türkische Medien und den türkischen Botschafter reserviert worden sind. Acht der zehn Opfer der Morde, die dem NSU zugeschrieben werden, hatten türkische Wurzeln.
Eine Aufstockung der Zahl akkreditierter Journalisten lehnt das Gericht ab. Auch eine Verlagerung der Gerichtverhandlung in einen größeren Saal komme wegen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen voraussichtlich nicht in Frage.
Letzte Änderung: 08.04.2013 17:25 Uhr
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