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AKTUELL VOM 05.04.2013
50 Journalisten haben im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts München Platz (Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel) 50 Journalisten haben im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts München Platz (Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel)

Druck auf Münchner Gericht wegen NSU-Prozess steigt

SPD und Union prüfen gesetzliche Regelung

In zwölf Tagen schon beginnt der Prozess gegen die rechtsextreme Terrorzelle NSU, doch die Diskussion um die Platzvergabe an Medienvertreter reißt nicht ab. Während NRW-Justizminister Thomas Kutschaty eine Verlegung in die Münchner Messehalle vorschlägt, will eine türkische Zeitung Verfassungsbeschwerde einlegen.

"Wenn man den Prozess zum Beispiel in die Messehallen verlegen würde, wäre die Grundlage für das bisherige Zulassungsverfahren entfallen und man könnte von vorne anfangen", sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty der "Rheinischen Post". Er wolle die Entscheidung des Gerichts aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz nicht kommentieren, erklärte der SPD-Politiker. "Im Allgemeinen gilt jedoch, dass ein formales Argument niemals besser sein kann als ein inhaltliches."

Drei bayerische Medien wollen Plätze türkischen Kollegen überlassen

Drei bayerische Medien wollen ihre reservierten Plätze türkischen Kollegen überlassen. Das geht aus verfahrensrechtlichen Gründen nur, wenn sie den türkischen Medienvertretern in der Warteschlange den Vortritt lassen. Das Münchner Oberlandesgericht hatte es abgelehnt, eine neue Akkreditierung zu ermöglichen. Auch die Verlegung des Prozesses in einen größeren Saal wird derzeit nicht in Betracht gezogen.

Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt?

Die türkische Zeitung "Sabah" mit Sitz in Deutschland kündigte nun an, unter Berufung auf die Pressefreiheit in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Die Zeitung fühlt sich in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten", sagte der stellvertretende "Sabah"-Chefredakteur Ismail Erel dem ZDF. Deswegen wolle man den Prozess live erleben. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein - auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft eine Klage.

Prüfung, ob Videoübertragung zulässig ist

Unterdessen erwägen Abgeordnete im Bundestag eine gesetzgeberische Lösung. Politiker von SPD und Union sprachen sich in der taz für eine Prüfung der Frage aus, ob eine Übertragung des Verfahrens per Videoleitung zu Journalisten in einen Nebensaal des Gerichts durch eine gesetzliche Klärung ermöglicht werden könnte. "Wenn eine Klarstellung erforderlich ist, dass die Übertragung von Prozessbildern in einen anderen Gerichtssaal zulässig ist, wäre die SPD dabei", sagte Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der "taz".

Seine Unionskollegin Andrea Voßhoff fordert den Bundestag auf zu "prüfen, ob und inwieweit eine gesetzliche Klarstellung notwendig und geboten ist, um eine Videoübertragung in einen anderen Saal des jeweiligen Gerichtsgebäudes zu ermöglichen". Das Münchner Oberlandesgericht hält eine Videoübertragung des Prozesses in einen Nebenraum für rechtlich unzulässig. Eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes könnte hier Klarheit schaffen.

Das Oberlandesgericht München steht in der Kritik, weil es die 50 festen Presseplätze nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben hatte. Dabei gingen die meisten internationalen und alle türkischen Medien leer aus. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April.



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Letzte Änderung: 08.04.2013 12:45 Uhr

 

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