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AKTUELL VOM 11.04.2013
Der Saal im Oberlandesgericht München wurde für den NSU-Prozess umgebaut. (Bild: dpa / Peter Kneffel) Der Saal im Oberlandesgericht München wurde für den NSU-Prozess umgebaut. (Bild: dpa / Peter Kneffel)

Türkei fordert Zugang zu NSU-Prozess

55 Bundestagsabgeordnete verlangen Lösung im Streit um Journalistenplätze

Eine Woche vor Beginn des NSU-Prozesses wächst nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland der Unmut über die Platzvergabe. Der türkische Präsident Gül erklärte, er erwarte, dass der Gerichtsprozess zu den Morden des Terrornetzwerks NSU auch für die türkische Presse zugänglich gemacht wird.

Ankara wünsche sich offene Verhandlungen, die allen zugänglich seien, sagte der türkische Staatspräsident Abdullah Gül im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), der sich zurzeit in Ankara aufhält. Die Türkei habe volles Vertrauen in das deutsche Recht. Rösler äußerte Verständnis für das Interesse. Es müsse der türkischen Presse ermöglicht werden, diesem wichtigen Verfahren zu folgen. Jedoch habe die Bundesregierung keine Einflussmöglichkeiten auf das Gericht.

Eine Gruppe von 55 Bundestagsabgeordneten fordert in einem gemeinsamen Appell die Beteiligung internationaler Medien an dem Verfahren. "Nicht das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an diesem einmaligen Prozess muss sich dem zur Verfügung gestellten Raum anpassen, sondern umgekehrt: Dem großen Interesse muss der entsprechende Raum gegeben werden."

Neues Zulassungsverfahren?

Ähnlich äußerten sich Journalistenverbände. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, forderte eine Neuauflage des Zulassungsverfahrens. Die vom Gericht eingeräumten Pannen deuteten daraufhin, dass die 50 Presseplätze willkürlich vergeben worden seien. Das Oberlandesgericht hatte gestern nach zwei Verfassungsbeschwerden Fehler bei der Sitzplatzvergabe zugegeben. Unter anderem gab es Pannen bei der Eingabe von E-Mail-Adressen. Zudem sind einige Journalisten vorab über den Beginn des Akkreditierungsverfahrens informiert worden.

Das Münchner Gericht erklärte in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, nach Fehlermeldungen seien die Namen aus dem Verteiler genommen worden, wegen derer sich die E-Mail nicht habe senden lassen. Diese sei knapp 20 Minuten später an die anderen Adressaten versandt worden. Der Anwalt der Zeitung "Sabah", Ralf Höcker, erklärte in seiner Erwiderung an das Bundesverfassungsgericht, die Stellungnahme des Gerichts bestätige die Ungleichbehandlung.

"Die Justiz muss endlich für vernünftige Pressearbeitsbedingungen und ausreichend Plätze sorgen", verlangte auch die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalisten-Union, Cornelia Haß. Das Gericht solle sich eine Niederlage in Karlsruhe wegen Eingriffs in die Pressefreiheit ersparen. Eine Videoübertragung könne ausreichend Platz für Journalisten schaffen, so Haß.

Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, zeigte sich skeptisch zu einer möglichen Videoübertragung in einen Nebenraum des Oberlandesgerichts. Dies sei rechtlich eine sehr schwierige Frage. Es sei Aufgabe eines Strafprozesses, die Wahrheit zu ermitteln. Dafür sei eine Videoübertragung "nicht das beste Mittel." Denn es mache einen Unterschied, ob man als Zeuge oder Angeklagter in einem Gerichtssaal vernommen werde oder in Kameras oder Mikrofone spreche, die das Geschehen übertragen. Davon könnten die Betroffenen beeinflusst werden.


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Letzte Änderung: 14.04.2013 13:19 Uhr

 

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