Hier soll der NSU-Prozess stattfinden: Gerichtssaal in München (Bild: picture alliance / dpa - Andreas Gebert)
Das juristische Tauziehen um die Medienplätze beim NSU-Terrorprozess in München geht in die nächste Runde: Der freie Journalist Martin Lejeune hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Zudem wurde bekannt, dass es offenbar Pannen bei der Auslosung gab.
Auch das neue Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess wird von Pannen und Problemen überschattet. Nach einem Bericht der Tagesschau landete bei der Verlosung die Bewerbung des MDR-Hörfunks versehentlich im Korb für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Außerdem sei in diesem Topf auch das Los eines freien WDR-Mitarbeiters gewesen, der zunächst nicht mitbekommen hatte, dass sich die ARD als Pool bewirbt. Nach Angaben des Bayerischen Fernsehens zog er den Akkreditierungsantrag zurück. Doch seine Bewerbung sei trotzdem im Loskorb geblieben - und wurde auch gezogen. Der WDR-Mitarbeiter will nun auf seinen Platz verzichten. Auch ein freier BR-Mitarbeiter fand sich laut tagesschau.de aus Versehen im Lostopf - er sei aber nicht gezogen worden.
"Wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Und diese beiden Fehler, die aufgetreten sind, sind bedauerlich", sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz dem Bayerischen Fernsehen. Ein Platz für ein deutschsprachiges Medium mit Sitz im Inland soll deshalb nachverlost werden. "Der Prozessbeginn am Montag ist dadurch nicht gefährdet", betonte Titz.
Zugleich hat der freie Journalist Martin Lejeune Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Er argumentiert, mit dem Losverfahren habe das Oberlandesgericht München die Pressefreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Der Journalist hatte beim ersten Anmeldeverfahren einen Platz im Saal erhalten. Beim später anberaumten Losentscheid ging er - ebenso wie einige überregionale Zeitungen - leer aus.
Das Oberlandesgericht München musste mit der neuen Kritik rechnen - denn die Neuvergabe der Plätze für Journalisten war nur möglich, indem den bisherigen Platzinhabern ihre Sitze wieder abgenommen wurden. Die sind jetzt entsprechend enttäuscht. Während die "Welt"-Gruppe und die "Zeit" vorerst auf eine Klage verzichten wollen, erwägt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" juristische Schritte, ebenso wie die Berliner Tageszeitung "taz". Chefredakteurin Ines Pohl sagte im Deutschlandfunk, "dass es möglich sein muss, dass überregionale Blätter in einem Prozess, der sich mit politischen Morden und Terror auseinandersetzt, aus erster Hand" zu berichten, ohne sich auf Medien wie die Frauenzeitschrift "Brigitte" und den Münchener Radiosender "Charivari" verlassen zu müssen. Sie will zumindest erreichen, dass der Prozess per Video in einen Nachbarraum übertragen wird, in dem dann nur Journalisten sitzen. Das lehnt das Gericht ab.
Die "taz"-Chefredakteurin will jedoch auch nicht, dass der Prozess durch Klagen ein weiteres Mal verzögert wird: "Es kann nicht sein, dass die Medien sich selber wichtiger nehmen per se als die Opferangehörigen, die dann unter Umständen nochmal wieder länger warten müssen, bis dieseer Prozess endlich losgeht." So würde sie es auch akzeptieren, wenn die Videoübertragung auch erst einige Tage nach Beginn des Verfahrens beginnt.
Auch der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, hofft, dass der Prozess am kommenden Montag trotz aller Querelen startet. Er sagte im Deutschlandfunk: "Alles andere muss jetzt in den Hintergrund treten. Dieser Prozess darf nicht noch mal länger verschoben werden." Eine ganz schnelle andere Lösung sieht Konken nicht. Er geht allerdings davon aus, dass "alle anderen Kolleginnen und Kollegen hier leider keine Chance mehr haben, an dem Prozess teilzunehmen."
Konken erklärte, er unterstütze die Neuverlosung grundsätzlich, damit auch türkische Medien zum Zug kommen konnten, aber es sei unbefriedigend, was jetzt passiert sei. Er wandte sich dagegen, dass die Journalisten für ein solches Verfahren in einer "Lotterie", von "einer Glücksfee" ausgelost werden. "Hier hätte das Gericht auch nach anderen Punkten auswählen können", um alle großen Medien zu befriedigen.
Der Geschäftsführer des Grimme-Instituts Uwe Kammann betonte im Deutschlandfunk, dass die Richter durchaus die Möglichkeit gehabt hätten, den türkischen Medien einige Zusatz-Plätze zu gewähren. Doch beim Gericht hätten womöglich Starrsinn und eine Form des Beleidigtseins eine Rolle gespielt. Immerhin bestehe noch die Möglichkeit, dass die Medien ihre Plätze weitergeben könnten. Die Deutsche Presse-Agentur stellte bereits einen ihrer Plätze den Agenturen Reuters und AFP zur Verfügung.
Der stellvertretende Chefredakteur der türkischen Tageszeitung "Sabah", Ismail Erel (Bild: dpa / Frank Rumpenhorst)
Die Redaktion der türkischen Zeitung "Sabah", die gegen die erste Vergabe von Presseplätzen im Münchener Gerichtssaal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, ist diesmal dabei. Der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel äußerte sich im Deutschlandfunk zufriedener, könne aber auch die Enttäuschung der Medien verstehen, die beim ersten Mal dabei waren und es jetzt nicht mehr sind. Er lobte die große Solidarität deutscher Kollegen. So habe es schon vor dem Losverfahren eine Kooperation mit der Abendzeitung München gegeben, die Informationen an "Sabah" weitergeben wollte. Statt der Abendzeitung sei jetzt "Sabah" dabei, deswegen werde man die Kooperation umkehren.
In seinem Kommentar im Deutschlandfunk beklagt Michael Watzke, die Journalisten kreisten zu sehr um sich selbst. Es komme darauf an, eine breite Öffentlichkeit herzustellen, das sei geschehen: "Jetzt soll und muss sich das Gericht seiner wesentlichen Aufgabe widmen: den mutmaßlichen Tätern und ihren möglichen Taten. Es muss jetzt nach Recht suchen, nicht nach Presseplätzen."
Nach der vom Oberlandesgericht München ausgelosten Liste gehen zahlreiche überregionale Blätter leer aus, darunter auch die "Süddeutsche Zeitung" und die Wochenzeitung "Die Zeit", ebenso internationale Nachrichtenagenturen wie Reuters, AP und AFP. Eine Liste der zugelassenen Medien finden Sie hier.
Durch das neue Verfahren können jetzt auch türkische Medien direkt aus dem Gerichtssaal über den Prozess um die rechtsextreme Mordserie berichten. Acht der zehn Opfer der Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" haben türkische Wurzeln, eines griechische. Journalisten aus ihren Ländern hatten im ersten Verfahren keine Plätze bekommen - weil die nach Schnelligkeit vergeben wurden und dabei nicht alle Medien die Einladung zur Vergabe gleichzeitig erhielten.
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Letzte Änderung: 02.05.2013 13:57 Uhr
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