Der NSU-Prozess wurde mit Spannung erwartet. Nach langen Querelen und mit einer knapp dreiwöchigen Verspätung begann zwar das Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht. Doch gleich zu Beginn folgte die nächste Verzögerung. Wegen Befangenheitsanträgen gegen den Vorsitzenden Richter wurde der Prozess auf den 14. Mai vertagt.
Hier einige zentrale Fragen rund um den Prozess, der bereits als einer der wichtigsten in der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt:
Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe. Sie soll mit den Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gegründet haben. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios; Mundlos und Böhnhardt töteten sich, um einer Festnahme zu entgehen. Die Anklage wirft der 38-Jährigen Mittäterschaft bei allen Taten des NSU vor: bei zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und zahlreichen Banküberfällen. Außerdem sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Gruppe angeklagt, unter ihnen der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben.
Das konnte die Bundesanwaltschaft entscheiden - wobei sie praktisch auswählen konnte zwischen den Bundesländern, in denen die Taten begangen wurden. Weil fünf der zehn Morde in München und Nürnberg verübt wurden, fiel die Wahl auf Bayern. Der dort für derartige Verbrechen zuständige Staatsschutzsenat ist am Münchner Oberlandesgericht angesiedelt.
Hintergrund ist ein Streit über das erste Akkreditierungsverfahren für Journalisten. Eine türkische Zeitung, die beim ersten Verfahren leer ausgegangen war, legte erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein.
Nach der Intervention aus Karlsruhe startete das Gericht dann überraschend das ganze Vergabeverfahren noch einmal neu - und verschob den Prozessbeginn vom 17. April auf den 6. Mai.
Die Verteidiger der Angeklagten haben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Sie zweifeln dessen Unabhängigkeit an - unter anderem weil er angeordnet hatte, dass sich die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsuchen lassen müssen, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Anwälte von Wohlleben stellten auch Befangenheitsanträge gegen zwei weitere Richter. Das Gericht unterbrach das Verfahren nun für eine Woche - bis zum 14. Mai -, um über die Anträge zu entscheiden.
Wenn die Verteidigung mit ihren Anträgen durchkäme, würde Götzl ersetzt, ebenso die anderen Richter. Beobachter halten das aber für unwahrscheinlich. Derartige Anträge der Verteidigung gehören zum üblichen Prozedere bei großen Prozessen.
Als Nebenkläger treten vor allem Hinterbliebene der Mordopfer auf. Etwa 80 sind laut Oberlandesgericht zugelassen, sie werden von mindestens 60 Anwälten vertreten. Sie alle können sich aktiv ins Verfahren einbringen, können Fragen und Anträge stellen. Beim Prozessauftakt waren 24 Nebenkläger anwesend.
Ja, für die Nebenkläger gibt es auf Wunsch eine Übersetzung, sie müssen das aber vorher anmelden. Einige türkischstämmige Angehörige und Opfer nutzten am ersten Prozesstag diese Möglichkeit. Dafür wurden zu Beginn des Prozesses drei Dolmetscher vereidigt. Der Gerichtssaal wurde eigens für das Verfahren umgerüstet und auch mit einer Anlage ausgestattet, die das Simultandolmetschen erlaubt. Das Angebot gilt nur für die Nebenkläger, nicht für die Zuschauer.
Mittäter werden genauso bestraft wie unmittelbare Täter. Also droht Zschäpe lebenslange Haft. Würde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, könnte sie nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Zudem sind nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft die formellen Voraussetzungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung erfüllt.
Zunächst sind 80 Verhandlungstage angesetzt - bis Januar 2014. Das Gericht rechnet aber damit, dass dies bei weitem nicht ausreicht und der Prozess bis zu zweieinhalb Jahre dauern könnte.
Letzte Änderung: 14.05.2013 19:01 Uhr
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