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AKTUELL VOM 10.05.2013
OLG: Richter nicht befangen. (Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel) OLG: Richter nicht befangen. (Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel)

NSU-Prozess: Befangenheitsanträge zurückgewiesen

Verfahren geht am kommenden Dienstag weiter

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Freitag alle Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Damit kann die Verhandlung am 14. Mai wie geplant fortgesetzt werden.

Für Insider war es keine große Überraschung, für die Opfer der NSU-Terroristen ein Schock: Nach dem mehr als holprigen Prozessbeginn wegen der Auseinandersetzungen um die Vergabe der Presseplätze, musste die Verhandlung gleich am ersten Tag verschoben werden. Grund waren die Befangenheitsanträge der Verteidigung der beiden mutmaßlichen Rechts-Terroristen Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.

Ablehnung der Anträge keine Überraschung

Heute räumte das Oberlandesgericht München (OLG) zunächst Wohllebens Antrag mit einem zehnseitigen Beschluss aus dem Weg: Es gebe keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter.

Dieses Ergebnis ist nicht überraschend: Es gehört zu den Ritualen größerer Strafverfahren, dass die Verteidiger versuchen, das Gericht mit Befangenheitsanträgen mürbe zu machen - und es gehört genauso zur Praxis der meisten Strafgerichte, dass solche Anträge in aller Regel abgelehnt werden.

Auch die Verteidiger von Beate Zschäpe hatten einen Befangenheitsantrag gestellt, weil die Anwälte vor Betreten des Saals durchsucht werden. Am späteren Nachmittag lehnte das OLG auch ihren Antrag ab. Die Durchsuchung aller Anwälte sei kein Umstand, dass die Angeklagten fürchten müssten, das Gericht sei gerade ihnen gegenüber voreingenommen.

Fortsetzung der Verhandlung am kommenden Dienstag

"Für die Nebenkläger wäre zu hoffen, dass wenigstens die Anklage verlesen werden kann, damit sie nicht wieder umsonst anreisen", sagt die Münchner Anwältin Angelika Lex, die die Witwe eines der Mordopfer vertritt, nach der Entscheidung im Fall Wohlleben heute. Zur Verlesung der Anklage am ersten Prozesstag war es unter anderem wegen der länglichen Befangenheitsanträge des Verteidigers Wohllebens nicht gekommen.

Andererseits fügte Anwältin Lex hinzu: "Die Rechte der Verteidigung können natürlich nicht beschränkt werden durch die emotionale Belastung der Nebenkläger - auch wenn das für die Angehörigen schwer auszuhalten ist." Zschäpes Verteidiger haben bereits einen weiteren Antrag angekündigt: Auf Aussetzung des Verfahrens.

Themenportal: Beiträge und Artikel vom Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur zum NSU-Prozess und zu den Vorwürfen gegen das Terrornetzwerk finden Sie hier.


Letzte Änderung: 14.05.2013 19:01 Uhr

 

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