Beim NSU-Prozess in München ist am Ende des zweiten Verhandlungstags die Anklage verlesen worden. Angehörige der Opfer und Nebenkläger hatten lange auf diesen Moment gewartet. Einen größeren Saal soll es für das Verfahren aber nicht geben.
Auch der zweite NSU-Prozesstag vor dem Münchener Oberlandesgericht ist eher schleppend angelaufen. Nachdem der Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Senats abgewiesen worden war, konnte das Verfahren nach einwöchiger Pause zwar weiter gehen - doch zunächst standen zahlreiche Anträge im Vordergrund, bevor mit der Anklageverlesung begonnen werden konnte.
Am Morgen drängte die Verteidigung unter anderem auf eine weitere Prozesspause von zwei Tagen und die Verlegung in einen größeren Gerichtssaal. Die beschränkte Kapazität verletze den Grundsatz der Öffentlichkeit, so die Begründung der Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Mitglieds Beate Zschäpe. Auch seien für die meisten Beteiligten keine ordnungsgemäßen Zeugenvernehmungen möglich, da sie die Zeugen nur von hinten sehen können.
Am Nachmittag lehnte das Gericht den Vorstoß aber ab: Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebiete es nicht, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zur Begründung. "Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt", sagte er unter Berufung auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Währenddessen warteten die Angehörigen der Opfer und Nebenkläger weiter auf die Verlesung der Anklageschrift. Am zweiten Prozesstag waren jedoch deutlich weniger Nebenkläger im Gerichtssaal als in der vergangenen Woche. Nur noch sieben sind dabei. Am ersten Prozesstag waren es 26. Insgesamt gibt es 70 Nebenkläger.
Sicherheitsexperte und Prozessbegleiter Rolf Clement nannte das Verfahren im Deutschlandfunk "ein Geplänkel um Anträge", "ein juristisches Ränkespiel", bei dem sich das Gericht nicht sonderlich geschickt verhalte.
Schon der erste Prozesstag am vergangenen Montag war für die Angehörigen der Opfer enttäuschend ausgegangen. Aufgrund der langwierigen Ausführungen der Verteidigung und der Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter, kam es nicht zur Verlesung der Anklage gegen Zschäpe und die weiteren Mitangeklagten. Viele Angehörige äußerten sich anschließend empört, dass den mutmaßlichen Tätern viel Raum für ihre Ausführungen gegeben wurde und sie die Anklage nicht hören konnten.
Am späten Nachmittag kam dann aber doch noch Bewegung in den Prozess: Bundesanwalt Herbert Diemer verlas die Anklage. Darin wird der Hauptangeklagten vorgeworfen, Mittäterin bei den Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewesen zu sein. Dazu zählen die Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin. Der Prozess gegen sie und vier mutmaßliche Unterstützer hatte am vergangenen Montag begonnen.
Weitere Informationen zum Thema:
Zahlen und Fakten zum NSU-Prozess
SPD-Politikerin Högl: Wir brauchen keine neue Behörde - Vorhandenes Potenzial gegen Rechtsextremismus nutzen
NSU-Prozess: Befangenheitsanträge zurückgewiesen
Themenportal - NSU-Prozess
Letzte Änderung: 15.05.2013 22:28 Uhr