Ein Prototyp der Aufklärungsdrohne Eurohawk der Bundeswehr (Bild: dpa / picture alliance / Jürgen Dannenberg)
Hunderte Millionen wurden bereits investiert. Nun hat das Bundesverteidigungsministerium nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Medien die "Reißleine" gezogen. Die Bundeswehr sollte ursprünglichen Planungen zufolge vier Aufklärungsdrohnen des Typs "Euro Hawk" kaufen.
Hintergrund der Entscheidung sei, dass die Bundeswehr keine Aussichten sehe, mit vertretbarem Aufwand eine Zulassung für den regulären Flugbetrieb der Drohne in Deutschland zu bekommen, heißt es in den Berichten. Das Ministerium werde den Verteidigungsausschuss des Bundestages am Mittwoch über den Ausstiegsbeschluss informieren.
Bislang wurden rund 562 Millionen Euro in das Projekt investiert. 508 Millionen Euro davon flossen in die Beschaffung eines Demonstrations-Fluggeräts des US-Herstellers Northrop Grumman und die zugehörige Aufklärungstechnik des europäischen EADS-Konzerns. 54 Millionen Euro wurden zum Beispiel für Flugtests gezahlt.
Zwar wäre es laut Verteidigungsministerium vermutlich möglich gewesen, die Drohne so umzubauen und nachzurüsten, dass sie zulassungstauglich wäre. Dies würde aber etwa 600 Millionen Euro zusätzlich kosten, was bei einem Stückpreis von rund 500 Millionen Euro nicht sinnvoll sei. Unklar ist, was der Fehlschlag für weitere Drohnen-Pläne der Bundeswehr bedeutet, da die gleichen Zulassungsprobleme auch bei der Beschaffung zum Beispiel von US-Kampfdrohnen auftreten dürften.
Der Bundestag hatte nach Angaben des SPD-Verteidigungsexperten Rainer Arnold den zuständigen Staatssekretär aufgefordert, dem Verteidigungsausschuss über den Stand des Projekts und dabei aufgetretene Probleme zu berichten. Dem kam das Ministerium mit dem Ausstiegsbeschluss nun zuvor. Arnold sagte der "FAZ", das Ministerium habe übermittelte Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet. Man habe unter anderem wissen wollen, warum das Vorhaben nicht schon früher gestoppt worden sei, da die Zulassungsprobleme und weitere Schwierigkeiten lange bekannt gewesen sein.
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Letzte Änderung: 31.05.2013 13:55 Uhr
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