Das Verfahren soll keine Auswirkung auf die Fertigstellung haben (Bild: picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
Neuer Ärger für den Berliner Hauptstadtflughafen - diesmal aus Brüssel: Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland. Nach Einschätzung der Kommission wurden europäische Umweltgesetze nicht ausreichend berücksichtigt.
Deutschland müsse bei der Planung von Flugrouten für den Berliner Hauptstadtflughafen die Folgen für Natur und Umwelt prüfen, sagte der Sprecher von EU-Umweltkommissar Janez Potocni in Brüssel. "Es geht um zwei Aspekte der deutschen Luftfahrtgesetzgebung. Wir würden behaupten, dass man die tatsächlichen Flugrouten berücksichtigen muss, um die Umweltauswirkungen eines Flughafens zu beurteilen."
Die Brüsseler Behörde hatte nach Angaben des Sprechers Beschwerden erhalten: Demzufolge hätten die Planer die Flugrouten im Nachhinein geändert - ohne dann erneut die Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen. Das aber verstößt gegen EU-Recht. "So wie die Dinge stehen, würden wir Deutschland sagen, dass es Teile seiner Gesetzgebung gibt, die EU-Umweltrecht nicht respektieren", sagte der Komissionssprecher. "Wir würden von ihnen erwarten, dass sie ihre Gesetzgebung so ändern, dass sie kompatibel mit der EU-Gesetzgebung wird."
Gegen die 2011 geänderten Flugrouten waren Gegner massiv vorgegangen. Sie befürchten Lärm- und andere Umweltbelastungen. Flughafensprecher Ralf Kunkel verwies in einer ersten Reaktion auf das Bundesverkehrsministerium und sagte: "Auf die Fertigstellung des BER hat das keinen Einfluss." Es gehe um grundsätzliche Fragen der Flugroutenfestlegung.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen. Wenn sich die Bundesregierung und die EU-Kommission nicht gütlich einigen, kann die Brüsseler Behörde den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bringen. Das oberste EU-Gericht kann am Ende auch mit Zwangsgeldern Druck machen.
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Letzte Änderung: 07.06.2013 08:11 Uhr
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