Carsten S. hat im NSU-Prozess zugegeben, eine Waffe für die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen besorgt zu haben. Dass die Pistole für Morde benutzt werden könnte, habe er nie geglaubt, sagte der 33-Jährige.
Es war der fünfte Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München. Die erste Aussage eines Angeklagten ist nun, nach einer Flut von Anträgen und einer zweiwöchigen Pause, erfolgt. Carsten S. äußerte sich umfangreich zu seinem Lebenslauf und dazu, wie er Kontakt zur rechten Szene und zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) fand.
Der mutmaßliche NSU-Helfer bestätigte den zentralen Tatvorwurf der Bundesanwaltschaft, nämlich, eine Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben. Mit einer solchen Waffe der Marke "Ceska" wurden neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet. Das Geld dafür habe er von dem ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben bekommen, sagte S. vor Gericht. Seiner Erinnerung nach sei der Wunsch nach der Waffe von den verstorbenen mutmaßlichen NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gekommen.
Als "die drei armen Verfolgten", denen er helfen müsse, habe er sie gesehen - und in Bezug auf Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ein "positives Gefühl" gehabt. Und so fragte Carsten S. nach eigenen Angaben nicht nach dem Zweck der Waffe. Er habe sich auch keine Gedanken gemacht, sondern sei davon ausgegangen, dass "nichts Schlimmes" passieren würde. Auch weitere Aufträge des Trios habe es gegeben, etwa, ein Motorrad zu besorgen. In einem anderen Fall sei er in eine Wohnung eingebrochen, um dort Akten und Dokumente zu holen, berichtete der Angeklagte.
Carsten S. war nach seinen Angaben in seiner Heimatstadt Jena auf der Suche nach Anschluss und Anerkennung und verunsichert durch seine damals geheim gehaltene Homosexualität zur rechten Szene gekommen, berichtet unser Korrespondent Rolf Clement im Deutschlandfunk.
Der damals Jugendliche stieg in der NPD und der Jugendorganisation JN schnell auf und sollte unter anderem Landeschef der JN für Thüringen werden, was er abgelehnt habe und stattdessen Stellvertreter geworden sei.
Vor der Aussage von Carsten S. hatten die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe verlangt, das Verfahren einzustellen. Sie sei von Medien, Politik und vom Generalbundesanwalt vorverurteilt worden. "Aufgrund der gezielten, von den Strafverfolgungsbehörden selbst gesteuerten und betriebenen Vorverurteilung unserer Mandantin" sei ein rechtsstaatlicher, fairer Prozess nicht mehr durchführbar. Zeugen seien durch "ein bestimmtes meinungsbildendes Klima beeinflusst" worden, sagte die Verteidigerin.
Vor dem OLG müssen sich neben Zschäpe vier mutmaßliche NSU-Helfer verantworten. Die Hauptangeklagte Zschäpe will sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern. Dem NSU, zu dem auch Beate Zschäpe gezählt haben soll, werden zehn Morde, zwei Bombenanschläge und fünfzehn Banküberfälle zur Last gelegt.
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Letzte Änderung: 07.06.2013 08:11 Uhr
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