Karlsruhe: Homosexuelle haben Anspruch auf Ehegattensplitting (Bild: picture alliance / dpa / Arne Dedert)
Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen vom Ehegattensplitting profitieren können. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei verfassungswidrig. Damit werden beide im Steuerrecht gleichgestellt.
Zur Begründung hieß es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber muss die Steuerregeln nun rückwirkend bis zum August 2001 ändern. Damals wurden die rechtlichen Grundlagen für eingetragene Lebenspartnerschaften in Kraft gesetzt.
Karlsruhe stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine "gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung" gibt. Bis auf die Union hatten zuletzt alle im Bundestag vertretenen Parteien für solche eine Gleichstellung plädiert.
Eine der wenigen Fürsprecherinnen in der Union ist Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), wie unsere Korrespondentin Stephanie Rohde berichtet. Schröder begrüßte das Urteil. "Wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen in guten und in schlechten Zeiten, dann leben sie konservative Werte", sagte sie. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn forderte die Koalition auf, das Urteil noch vor der Sommerpause umzusetzen.
Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis kritisierte dagegen das Urteil. Er sehe die im Grundgesetz genannte Privilegierung der Ehe "angegriffen und in Frage gestellt." Ähnlich sieht es die katholische Kirche. Robert Zollitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hält steuerliche Vorteile für heterosexuelle Paare für angebracht, weil "aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft."
Die FDP sprach von einem "Schuss vor den Bug der Union, die sich in dieser Frage als Blockierer erwiesen hat". Generalsekretär Patrick Döring sagte in Berlin an den Koalitionspartner gewandt: "Es ist ein Trauerspiel, dass CDU und CSU nicht von sich aus zu einer Gesetzesänderung bereit waren."
FDP und Opposition forderten die Union zu einer schnellen Umsetzung des Urteils auf. Die steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Höll, verlangt eine Umsetzung des Urteils noch vor der Sommerpause des Bundestags. Die Regierungskoalition sei eine Getriebene des Verfassungsgerichts, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Sie diskriminiere Lebenspartnerschaften, nur weil sie das gleiche Geschlecht hätten.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast wertete den Beschluss als weitere Ohrfeige für das "verstaubte Gesellschaftsbild" der Regierung Angela Merkels. Jetzt müsse schnell ein entsprechendes Gesetz her. "Wir können gleich nächste Sitzungswoche die Diskriminierung beenden, denn der grüne Gesetzentwurf dazu liegt fertig vor."
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wieder habe Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht gegeben, so der Verband.
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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle
Letzte Änderung: 10.06.2013 14:40 Uhr
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