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AKTUELL VOM 07.06.2013
Auch steuerlich darf bei der Homo-Ehe nicht diskriminiert werden (Bild: picture alliance / dpa) Auch steuerlich darf bei der Homo-Ehe nicht diskriminiert werden (Bild: picture alliance / dpa)

Gesetz zu Ehegattensplitting noch vor der Sommerpause

Union will entsprechende Gesetzesänderung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Homo-Ehe beim Ehegattensplitting will die Unionsfraktion eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause im Bundestag einbringen. Das beschloss die Fraktion bei einer morgendlichen Sitzung mit drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

Ein entsprechender Entwurf solle in den kommenden Wochen von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, teilte Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach der Sondersitzung in Berlin mit.

Noch vor der Entscheidung seiner Fraktion hatte CDU-Politiker Jan-Marco Luczak konstatiert, nun werde die Union vom Bundesverfassungsgericht zur Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehe gezwungen. Er hätte sich mehr Eigeninitiative gewünscht, sagte er weiter. Die Union sei diesbezüglich weniger verknöchert, als manchmal berichtet werde.

FDP und Grüne drängen auf volle Gleichstellung

Unterdessen drängten FDP und Grüne auch auf eine völlige Gleichstellung beim Adoptionsrecht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schlug vor: "Überall, wo in Gesetzen von der Ehe die Rede ist, nehmen wir einfach die Lebenspartnerschaft dazu." Die Ministerin erinnerte an den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf, der Änderungen und Gleichstellungen in über 40 verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorsieht.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth nannte ein gemeinschaftliche Adoptionsrecht für homosexuelle Paare überfällig. Viele Kinder würden bereits mit zwei Müttern oder Vätern leben. "Diese Kinder brauchen endlich die gleichen Rechte."

Bundesverfassungsgericht gibt Takt vor

Das Gericht hatte die bisherige Regelung, die homosexuelle Lebensgemeinschaften im Vergleich zu Ehepaaren steuerlich benachteiligt, am Donnerstag für ungültig erklärt. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei verfassungswidrig.

Zur Begründung hieß es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Der Gesetzgeber muss die Steuerregeln nun rückwirkend bis zum August 2001 ändern. Damals wurden die rechtlichen Grundlagen für eingetragene Lebenspartnerschaften in Kraft gesetzt.

Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht bereits das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot für Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung.


Und wie sieht die Situation homosexueller Paare in anderen Ländern aus?
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Letzte Änderung: 10.06.2013 14:40 Uhr

 

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