Überschreitet die Europäische Zentralbank (EZB) mit den umstrittenen Staatsanleihenkäufen ihre Kompetenzen? Das muss ab heute das Bundesverfassungsgericht prüfen. Das Urteil könnte die Währungsunion in die Krise stürzen - theoretisch.
Das Bundesverfassungsgericht prüft erneut Klagen gegen die Pläne von EZB-Präsident Mario Draghi zur Rettung des Euro. Dieser hatte angekündigt, im Notfall theoretisch unbegrenzte Ankäufe der Staatsanleihen von Krisenländern durch die Europäische Zentralbank zu tätigen, um die Zinslast der betroffenen Länder in Grenzen zu halten.
Zwei derartige Programme wurden durch die EZB bereits aufgelegt. Dagegen bestehen hierzulande rechtliche Bedenken. Das Verfassungsgericht wird heute und morgen Kläger und Experten dazu anhören, ob die EZB mit ihrer Eurorettungspolitik noch im Rahmen ihres Mandats handelte. So werden sich die Richter mit der Frage befassen, ob sich die EZB mit ihrem Kurs in einer rechtlichen Grauzone bewegt oder sogar gegen europäisches Recht verstößt. Unter Experten herrscht Uneinigkeit, ob Karlsruhe in der Angelegenheit überhaupt zuständig ist. Nach Einschätzung unseres Korrespondenten Stefan Detjen stellen die Richter mit dem Verfahren auf die Probe, wie Titel der Audiodateiweit die Macht des Bundesverfassungsgerichts reicht.
Gleichwohl wird der Vorgehensweise des Verfassungsgericht hohe Bedeutung beigemessen. Wie unser Korrespondent Theo Geers berichtet, könnte das Urteil europaweite Nachwirkungen haben. Sollten die Richter in den Anleihenkäufen einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen, droht Chaos an den Finanzmärkten: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht nicht die Befugnis, der EZB Staatsanleihenkäufe zu untersagen, aber es kann die Beteiligung deutscher Institutionen als verfassungswidrig gewichten. Der Bundesbank wären bei Anleihenkäufen für die EZB die Hände gebunden.
Während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe beschrieb EZB-Direktor Jörg Asmussen die aus seiner Sicht dramatische Lage der Euro-Zone im vergangenen Sommer. Zinsen auf Staatsanleihen südlicher Euro-Staaten seien übertrieben gestiegen, "es drohte das Risiko einer beginnenden Deflationsspirale, ein Prozess stetig sinkender Preise", begründete Asmussen die Entscheidung der EZB zum Anleihekauf-Programm. Die Risiken des Nicht-Handelns habe er für größer gehalten. Auch zu dem Vorwurf, die EZB überschreite ihr geldpolitisches Mandat, nahm Asmussen Stellung: "Die EZB darf, kann und will das Handeln von demokratisch legitimierten Regierungen nicht ersetzen."
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble betonte die Unabhängigkeit der EZB. (Bild: picture-alliance/ dpa / Ole Spata)
Bundesverteidigungsminister Schäuble stellte sich in Karlsruhe hinter den Krisenkurs der EZB. Er sagte, "die Bundesregierung sieht keine Anzeichen, dass Maßnahmen der EZB ihr Mandat verletzen". Die Notenbank müsse entscheiden, welche geldpolitischen Maßnahmen die richtigen seien. Der Minister verwies allerdings auch darauf, dass der Staatsanleihenkauf die Probleme in den Mitgliedsländern nicht lösen könnten - es werde lediglich Zeit gewonnen. Gleichzeitig kritisierte Schäuble das Verfahren vor dem Verfassungsgericht: "Ich halte es für schwer vorstellbar, dass deutsche Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EZB entscheiden könnten." Er sieht darin die Gefahr, dass unterschiedliche Gerichte innerhalb der Währungsunion zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Auch Bundeskanzlerin Merkel sieht in den Maßnahmen der EZB kein Problem. Die EZB tue das, "was nötig ist, um die Geldwert-Stabiltität zu sichern". Das Verfassungsgericht habe alle bisherigen Schritte diskutiert und gebilligt, wenn auch mit Auflagen. Auch EZB-Chef Draghi warnte die Richter im ZDF vor einem Urteil gegen die Anti-Krisenpolitik der Zentralbank und verteidigte die Pläne: "Die EZB hat in der Vergangenheit viel weniger Anleihen aufgekauft als andere Zentralbanken." Das Risiko für den deutschen Steuerzahler sei deutlich geringer als noch vor einem Jahr. Es gehe auch nicht darum, Staaten zu retten. Man werde nur eingreifen, wenn das Vertrauen in die Gemeinschaftswährung gestört sei.
Draghi schloss aus, dass eine höhere Inflationsrate als Ausweg aus der Verschuldungskrise genutzt wird: "Das garantiere ich." Auch EZB-Direktor Jörg Asmussen warnte die Verfassungsrichter vor einer Begrenzung der Staatsanleihenkäufe: Die EZB handele nicht im luftleeren Raum. "Wenn das Aufkauf-Programm zurückgenommen werden müsste, hätte das erhebliche Konsequenzen".
Anders als Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderten Kritiker des Euro-Rettungskurses das Bundesverfassungsgericht zu deutlichen Worten auf: Das Gericht könne nicht wieder eine seiner berühmten "Ja-aber"-Entscheidungen treffen, mahnte der Prozessvertreter für den CSU-Politiker Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek. Ein klares Nein sei nun gefordert, beschädige die EZB mit ihrem Handeln doch die europäische Demokratie.
Der direkte Kauf von Staatsanleihen ist der EZB eigentlich verboten. Die Notenbank, an der Deutschland mit 27 Prozent beteiligt ist, will die Papiere daher indirekt von Banken und anderen Investoren erwerben. Bereits im Mai 2010 startete die EZB ein 200-Milliarden-Euro-Programm zum Kauf von Staatsanleihen. Zunächst erwarb man nur griechische Staatsanleihen, später auch die Papiere weiterer krisengebeutelter EU-Länder wie Portugal und Spanien. Asmussen verteidigte die Ankäufe seinerzeit mit dem Hinweis, die Eurozone habe "kurz vor dem unkontrollierten Zerfall" gestanden.
Seit Sommer 2012 ist mit der Outright Monetary Transaction (OMT) ein zweites Programm an seine Stelle getreten, das in seinem Umfang nicht begrenzt ist. Theoretisch sind also unbegrenzte Anleihenkäufe möglich. Dafür hatte Draghi viel Kritik einstecken müssen. Unter den Klägern gegen diese Politik ist auch CSU-Politiker Peter Gauweiler. Er kritisierte im "Handelsblatt", die EZB habe einen "Super-Rettungsschirm" erschaffen, mit dem sie die ihr verbotene direkte Staatsfinanzierung betreibe.
Außerdem nehmen die Richter erneut den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter die Lupe. Nach Einschätzung unseres Korrespondenten Stephan Detjen wollen sich die Karlsruher Richter von der politischen und ökonomischen Dynamik des Euro-Krisenmanagements nicht einfach überrollen lassen. In der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vorläufig positiv zum Euro-Rettungsschirm ESM sowie zum europäischen Fiskalpakt entschieden. Zwar steht ein endgültiges Urteil in beiden Fällen noch aus, beide Verträge sind in der Zwischenzeit aber de facto in Kraft getreten.
Der britische Journalist und Banker David Marsh sieht die Eurokrise derweil als nicht mehr lösbar an, Europa hingegen werde davon unabhängig Fortbestand haben: "Europa scheitert ohnehin nicht, auch wenn der Euro scheitern würde." Europa und Euro seien nicht dieselbe Sache, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Von Deutschland forderte er mehr Führung in Europa.
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Letzte Änderung: 12.06.2013 07:52 Uhr
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