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AKTUELL VOM 12.06.2013
Metallgatter mit Schild "Schengen". Bekannt wurde der Ort in Luxemburg durch die Unterzeichnung des Schengener Abkommen am 14. Juni 1985. (Bild: picture alliance / dpa) Metallgatter mit Schild "Schengen". Bekannt wurde der Ort in Luxemburg durch die Unterzeichnung des Schengener Abkommen am 14. Juni 1985. (Bild: picture alliance / dpa)

Im Notfall wieder EU-Grenzkontrollen

Europäisches Parlament billigt Reform des Schengen-Abkommens

Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für die Reform des Schengen-Abkommens gestimmt: Im Notfall dürfen die Unterzeichnerstaaten die nationalen Grenzen ab Ende 2014 für bis zu zwei Jahre schließen.

Die neuen Grenzkontrollen können eingeführt werden, falls die Länder des Schengen-Raums eine massive Ankunft von Flüchtlingen befürchten. Bislang waren nur bei Terroranschlägen und Großereignissen, wie zum Beispiel Fußballspielen, Einschränkungen bei der Reisefreiheit erlaubt. Das nach dem Ort Schengen in Luxemburg benannte Abkommen garantiert die Reisefreiheit in Europa: An den Grenzen der 26 Unterzeichnerstaaten gibt es normalerweise keine Passkontrollen mehr.

Angestoßen wurde die Debatte vor zwei Jahren, als während des Arabischen Frühlings zahlreiche illegale Migranten an den südlichen europäischen Außengrenzen angekommen waren. Auf die Reform hatten sich die EU-Kommission, die 27 EU-Staaten und das Parlament Ende Mai geeinigt.

Alt-TextDer Schengen-Raum


Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. "Das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger wurde nicht geschwächt. Stattdessen wird Schengen gestärkt, transparenter gemacht und besser geschützt gegen Missbrauch", sagte Schulz im Anschluss. Die liberale EU-Abgeordnete Nadja Hirsch (FDP) sieht das anders. Sie kritisierte, dass das Abkommen die Freizügigkeit beschränke. Es sei fatal, dass das Parlament kein Mitspracherecht und keine Überwachungskompetenz bei Grenzkontrollen oder -schließungen habe. Die Grünen-Politikerin Rebecca Harms sieht durch die Änderungen "das Herz der EU angegriffen". Dies sei einer weiterer Schritt "auf dem Weg zu einer EU der Nationalstaaten".

Einheitliche Asyl-Politik

Neben den neuen Grenzkontrollen im Schengen-Raum verabschiedete das EU-Parlament in Straßburg auch einheitliche Mindeststandards in Asylverfahren. Diese sehen vor, dass Asylsuchende von Behörden künftig in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden. Außerdem sollen die Behörden innerhalb von sechs Monaten über Asylanträge entscheiden. Abschiebungen sollen nur möglich sein, wenn den Betroffenen keine Verfolgung oder Folter droht. Das Gesetz soll Mitte 2015 in Kraft treten.


Letzte Änderung: 18:17 Uhr

 

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