Metallgatter mit Schild "Schengen". Bekannt wurde der Ort in Luxemburg durch die Unterzeichnung des Schengener Abkommen am 14. Juni 1985. (Bild: picture alliance / dpa)
Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für die Reform des Schengen-Abkommens gestimmt: Im Notfall dürfen die Unterzeichnerstaaten die nationalen Grenzen ab Ende 2014 für bis zu zwei Jahre schließen.
Die neuen Grenzkontrollen können eingeführt werden, falls die Länder des Schengen-Raums eine massive Ankunft von Flüchtlingen befürchten. Bislang waren nur bei Terroranschlägen und Großereignissen, wie zum Beispiel Fußballspielen, Einschränkungen bei der Reisefreiheit erlaubt. Das nach dem Ort Schengen [http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Schengen_node.html] in Luxemburg benannte Abkommen garantiert die Reisefreiheit in Europa: An den Grenzen der 26 Unterzeichnerstaaten gibt es normalerweise keine Passkontrollen mehr.
Angestoßen wurde die Debatte vor zwei Jahren, als während des Arabischen Frühlings zahlreiche illegale Migranten an den südlichen europäischen Außengrenzen angekommen waren. Auf die Reform hatten sich die EU-Kommission, die 27 EU-Staaten und das Parlament Ende Mai geeinigt.
Neben den neuen Grenzkontrollen im Schengen-Raum verabschiedete das EU-Parlament in Straßburg auch einheitliche Mindeststandards in Asylverfahren. Diese sehen vor, dass Asylsuchende von Behörden künftig in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden. Außerdem sollen die Behörden innerhalb von sechs Monaten über Asylanträge entscheiden. Abschiebungen sollen nur möglich sein, wenn den Betroffenen keine Verfolgung oder Folter droht. Das Gesetz soll Mitte 2015 in Kraft treten.
Letzte Änderung: 18:17 Uhr