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AKTUELL VOM 12.06.2013
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: picture alliance / dpa / Uli Deck) Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: picture alliance / dpa / Uli Deck)

Leichte Zweifel an Euro-Rettungspolitik

Verfassungsgericht beendet Anhörung zu EZB-Krisenkurs

Der zweite Tag der Verhandlung über das Anleihekauf-Programm der Europäischen Zentralbank stand ganz im Zeichen der Kritiker und deren Warnungen vor den Risiken. Und auch die Verfassungsrichter äußern unüberhörbar Zweifel an der Rettungspolitik der EZB.

Im Streit um die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank müssen die Währungshüter fürchten, dass ihre Handlungsfreiheit stärker eingegrenzt wird. Am zweiten Tag der Verhandlung der Verfassungsklagen gegen das Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB sprach der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle diese Möglichkeit an: "Ist das eine sinnvolle Strategie darüber nachzudenken, oder braucht man doch mehr Freiraum?", fragte er. Gestern hatte schon sein Kollege Peter Huber Zweifel am Kurs der Notenbank geäußert.

Auch heute ging es im Kern um die Frage, ob das EZB-Programm gegen Grundgesetz oder EU-Vertrag verstößt. Die EZB hatte angekündigt, unter bestimmten Voraussetzungen theoretisch unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufkaufen zu wollen. Die Kläger drängen auf ein deutliches Nein: Ein Vertreter von CSU-Politiker Peter Gauweiler sagte, die EZB beschädige mit ihrem Vorgehen die Demokratie. Auch die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sieht Chancen für einen Erfolg: "Das Vernünftigste wäre jetzt, dass Karlsruhe sagen würde: Wir wollen, dass die Auflagen, die wir im letzten Urteil gegeben haben, auf den Buchstaben eingehalten werden."

EZB erhält Rückendeckung aus dem EU-Parlament

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, verteidigte das Vorgehen von EZB-Präsident Draghi als in sich schlüssig. Deutschland stehe vor einer Grundsatzentscheidung, ob man eine politisch gesteuerte oder unabhängige Zentralbank wolle, erklärte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk. Das Urteil werde große Bedeutung für Deutschland, die EU und den Euro haben.

Für EZB-Direktor Jörg Asmussen [https://www.ecb.int/press/key/date/2013/html/sp130611.de.html] war es das zweite Kreuzverhör innerhalb von zwei Tagen. Er warnte das Gericht erneut davor, eine Debatte darüber auszulösen, ob Mandat der EZB stärker begrenzt werden soll. Ähnlich sieht es Bundesfinanzminister Schäuble: Aus Sicht der Bundesregierung gebe es "keine Anzeichen, dass Maßnahmen der EZB ihr Mandat verletzen". Die Notenbank tue das, was notwendig sei, um die Geldwertstabilität zu sichern, sagte derweil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin.

Kritik von Bundesbankpräsident Weidmann

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann (Bild: dpa / picture alliance / Boris Roessler)

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann (Bild: dpa / picture alliance / Boris Roessler)

Der zweite Tag der Hauptverhandlung stand jedoch im Zeichen von Kritik der Sachverständigen an den EZB-Maßnahmen. Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, sieht sie in einer Grauzone zwischen Geld- und Fiskalpolitik. Die Euro-Rettungsmaßnahmen seien zwar an politische Auflagen geknüpft, bei einem Hilfsantrag wüssten Abgeordnete aber nicht, wie viel Geld am Ende bereitgestellt werde. Kritik kam auch von Bundesbank-Präsident Jens Weidmann [http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Kurzmeldungen/Stellungnahmen/2013_06_11_esm_ezb.html]. Er monierte, die Grenze zwischen Geld- und Fiskalpolitik sei durch die Ankäufe verwischt worden. "Es kann nicht Aufgabe der Geldpolitik sein, Zeit für fiskalisches Handeln zu kaufen." Weidmann hatte 2012 im EZB-Rat als Einziger gegen die Maßnahmen votiert.

Obwohl Zweifel bestehen, dass Karlsruhe in der Angelegenheit überhaupt zuständig ist, wird der Vorgehensweise der Richter hohe Bedeutung beigemessen. Laut unserem Korrespondenten Theo Geers könnte das Urteil europaweite Nachwirkungen haben. Der direkte Kauf von Staatsanleihen ist der EZB eigentlich verboten. Die Notenbank, an der Deutschland mit 27 Prozent beteiligt ist, will die Papiere daher indirekt am Finanzmarkt erwerben. Im Mai 2010 fuhr sie bereits ein 200-Milliarden-Euro-Programm, seit Sommer 2012 ist es durch den Outright Monetary Transaction (OMT) abgelöst, der in seinem Umfang nicht mehr begrenzt ist.

Angst vor Milliardenrisiken für den Steuerzahler

Geklagt haben neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler unter anderem eine Gruppe euroskeptischer Ökonomen um Joachim Starbatty, die Bundestagsfraktion der Linken und der 37.000 Mitglieder umfassende Verein "Mehr Demokratie". Sie alle befürchten Milliardenrisiken für den deutschen Steuerzahler. Mit einem Urteil rechnen Beobachter frühestens in einigen Monaten, eine Tendenz gab das Gericht jedoch nicht zu erkennen.

Wie auch immer die Richter entscheiden - sie können eine Änderung des Mandats der EZB sowieso nicht alleine durchsetzen. Dazu müsste der EU-Vertrag aller 27 Mitgliedsländer geändert werden - eine Variante, die die Richter jedoch nicht ansprachen. Asmussen gab zu bedenken, dass fast allen anderen Euro-Staaten das Staatsfinanzierungsverbot für die EZB im EU-Vertrag nicht so wichtig sei wie Deutschland. Sollte das Gericht im Sinne der Kläger entscheiden, befürchten viele Experten, dass sich die Schuldenkrise [http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/2010-06-04-chronologie-euro-stabilisierung.html] wieder verschärfen könnte. Der Chefökonom der Commerzbank Jörg Krämer rechnet aber nicht mit einem derartigen Urteil: "Ich gehe davon aus, dass das Gericht am Ende pragmatisch entscheiden und der EZB keine Steine in den Weg legen wird."

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Letzte Änderung: 21:46 Uhr