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AKTUELL VOM 12.06.2013
Die drei Aktivistinnen wurden kuzerhand festgenommen (Bild: picture alliance / dpa / Images de Tunisie) Die drei Aktivistinnen wurden kuzerhand festgenommen (Bild: picture alliance / dpa / Images de Tunisie)

Haftstrafe wegen Oben-Ohne-Protest in Tunesien

Deutsche und französische Femen-Aktivistinnen verurteilt

Wegen ihrer Protestaktion mit freiem Oberkörper in Tunesien sind eine deutsche und zwei französische Femen-Aktivistinnen zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Die Frauen sollten wegen unsittlichen Verhaltens vier Monate und einen Tag im Gefängnis verbringen, sagte Souheib Bahri, einer ihrer Anwälte. Die Frauen hatten Ende Mai vor dem Justizpalast in Tunis lautstark gegen die Inhaftierung einer anderen Femen-Aktivistin protestiert. Vor Gericht sagte eine der Frauen aus, die Aktion habe sich nicht gegen die tunesischen Wertvorstellungen gerichtet, sie sei vielmehr eine Form des politischen Protests gewesen. Tunesische Juristen machten dagegen geltend, dass Nacktauftritte auch in Deutschland als exhibitionistische Handlungen mit Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr verfolgt werden könnten.

Die Chefin der Frauenrechts-Organisation, Inna Schewtschenko, bezeichnete den Urteilsspruch als politische Entscheidung. "Wir sind nach diesem sehr harten Urteil sehr wütend", sagte sie. Die Femen-Mitglieder würden ihre Aktionen in Tunesien ausweiten und vervielfachen. Das Land sei "diktatorisch". Auch der französische Anwalt der Aktivistinnen, Patrick Klugman, nannte den Urteilsspruch extrem hart. Es handele sich um einen schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung, sagte Klugman der Nachrichtenagentur AFP.

Merkel hatte sich eingeschaltet

Das Gerichtsverfahren gegen die Philosophiestudentin Josephine M. aus Hamburg und die Französinnen Margaret S. und Pauline H. war auch Thema beim Besuch des tunesischen Ministerpräsidenten Ali Larayedh in Berlin in der vergangenen Woche. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mahnte mit Blick auf den Prozess die Achtung der Grundrechte an. Bei ihrem Treffen mit Larayedh machte sie nach eigenem Bekunden deutlich, dass man auf einen fairen und vernünftigen Umgang im rechtsstaatlichen Verfahren hoffe.

Die Protestaktion der drei Frauen am 29. Mai richtete sich gegen die Inhaftierung der Femen-Aktivistin Amina Sboui. Die Tunesierin war am 19. Mai in Gewahrsam genommen worden, weil sie gegen eine Versammlung von Salafisten protestierte und auf eine Mauer nahe einem Friedhof in Kairouan das Wort Femen geschrieben hatte.


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Letzte Änderung: 13.06.2013 00:54 Uhr

 

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