Eine Lungentransplantation - hier an der Medizinischen Hochschule Hannover (Bild: picture alliance / dpa / Junge/Mhh)
Nach den Skandalen der vergangenen Jahre stellt der Bundestag nun Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen unter Strafe: Wer den Gesundheitszustand seines Patienten falsch darstellt, muss bis zu zwei Jahre hinter Gitter. Patientenschützer kritisieren, die "grundlegenden Konstruktionsfehler" im deutschen Transplantationsrecht bestünden weiter.
Wer Wartelisten für Organspenden manipuliert, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafen belangt werden. Das hat am Freitag der Bundestag durch eine Änderung des Transplantationsrechts beschlossen.
Demnach ist es Ärzten laut Bundesgesundheitsministerium in Zukunft verboten, Patientendaten so zu manipulieren, dass sie auf der Warteliste nach oben rücken: Wer den Gesundheitszustand seines Patienten schlimmer darstellt, als er ist, und diese Daten an die europäische Vergabestelle Eurotransplant übermittelt, kann rechtlich belangt werden.
Zudem stellte das Parlament die Transplantations-Richtlinien der Bundesärztekammer unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Dadurch würden die Richtlinien "transparent und überprüfbar", erklärte das Ministerium.
In mehreren Kliniken waren zuletzt Manipulationen im Zusammenhang mit Organtransplantationen aufgedeckt worden. In der Folge brachen die Spenderzahlen in Deutschland dramatisch ein. In Deutschland warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. 2012 sank die Zahl der Organspenden um 12,8 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2002: Lediglich 1046 Menschen spendeten nach ihrem Tod Organe.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte zwar, dass der Bundestag jetzt ein Instrument zur Bestrafung von Manipulationen an Patientendaten geschaffen habe. "Jedoch sind Zweifel angebracht, ob die neue Norm in der Praxis tatsächlich große Wirkung erzielen wird", erklärte der Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Strafrechtliche Verfolgung ändere "nichts an den grundlegenden Konstruktionsfehlern des deutschen Transplantationsrechts". So würden weiter die Bürgerrechte der Schwerstkranken auf den Wartelisten missachtet. "Es fehlt an Transparenz bei der Wartelistenentscheidung und Klarheit, welchen Rechtsweg Betroffene beschreiten können."
Die Regelungen zur Organspende waren durch einen Änderungsantrag dem Gesetzentwurf der Regierung zur Verringerung der Säumniszuschläge in der Krankenversicherung hinzugefügt worden. Ihm stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Grünen bei Enthaltung von SPD und Linken heute zu.
Weitere Informationen auf dradio.de.
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Letzte Änderung: 15.06.2013 10:56 Uhr
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