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AKTUELL VOM 10.07.2004
Palästinensische Häuser auf beiden Seiten des israelischen Grenzzauns im Westjordanland (Bild: AP) Palästinensische Häuser auf beiden Seiten des israelischen Grenzzauns im Westjordanland (Bild: AP)

Israel kritisiert Entscheidung zu Sperrzaun

Ablehnung auch von Seiten der USA

Die USA befürchten nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes über die israelische Sperranlage zum Westjordanland negative Auswirkungen auf den Nahost-Friedensprozess. Außenamtssprecher Boucher meinte in Washington, dieser Prozess könnte jetzt komplizierter werden. Zudem wies er darauf hin, dass das Gutachten nicht rechtsverbindlich sei. Der designierte Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Kerry, rechtfertigte den Bau der Sperranlage als legitime Antwort Israels auf den Terror.

Der iraelische Justizminister Lapid sprach von einer Propaganda-Entscheidung, die keine Wirkung auf die Regierung seines Landes haben werde. Der Zeitung "Welt am Sonntag" sagte Lapid, hier gehe es um Politik und nicht um eine juristische Frage.

Der Berater der israelischen Regierung, Schoval, bezeichnete das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs als politischen Zirkus. Die Entscheidung habe keinerlei juristische Relevanz und werde dementsprechend behandelt, erklärte Schoval. Er verwies darauf, dass die Sperranlage eine Sicherheitsgrenze auf Zeit sei. Wenn die Terroranschläge aufhörten, werde der Wall abgerissen.
Interview mit Salman Shoval

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Roth, begrüßte hingegen das Urteil als wegweisende Entscheidung. Der Kampf gegen die Gewalt rechtfertige nicht den Einsatz von Mitteln, die ihrerseits internationales Recht verletzten, sagte Frau Roth der "Berliner Zeitung".

Sperrzaun ist laut Gutachten völkerrechtswidrig

Internationaler Gerichtshof in Den Haag (Bild: AP)

Internationaler Gerichtshof in Den Haag (Bild: AP)

Nach dem am Freitag veröffentlichten Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag ist der Bau der israelischen Sperranlage im Westjordanland illegal. Israel verstoße damit gegen das internationale Recht und verletze zahlreiche Rechte der Palästinenser, heißt es in dem Gutachten. Israel sei dazu verpflichtet, die Sperranlage zum Westjordanland und im Gebiet um Ost-Jerusalem abzureißen und die betroffene Bevölkerung zu entschädigen.

Das Gericht erkannte aber auch das Recht und die Pflicht Israels an, sich gegen Anschläge zu schützen. Dies müsse aber im Einklang mit dem internationalen Recht geschehen. Israel könne sich mit dem Bau des Sperrzauns nicht auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen, so die Richter.

Das Rechtsgutachten wurde mit 14 zu einer Stimme verabschiedet. Nur der US-amerikanische Richter Thomas Buergenthal stimmte der Stellungnahme nicht zu. Der Beschluss des IGH ist nicht bindend.

Die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen kam mit dem Spruch einem Auftrag der UNO-Vollversammlung nach, ein Gutachten über die völkerrechtlichen Konsequenzen der Anlage zu erstellen, die die israelische Regierung mit dem Schutz vor Selbstmordattentätern rechtfertigt. Bislang hat Israel rund 200 Kilometer von den geplanten 700 Kilometern fertig gestellt.


Letzte Änderung: 12.07.2004 10:50 Uhr

 

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