Bundeskanzlerin Angela Merkel will in der kommenden Woche mit den Ministerpräsidenten der Länder über ein umfassendes Rauchverbot sprechen. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte in Berlin, die Bundesregierung werde allerdings weder zeitliche noch inhaltliche Vorgaben machen, da dies der Hoheit der Länder widerspräche.
Zuvor will das Kabinett Eckpunkte für eine Regelung in den Bereichen beschließen, für die der Bund zuständig ist. Die Grundlagen dafür sollen in den nächsten Tagen von Experten des Gesundheits- und des Verbraucherschutzministeriums erarbeitet werden.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bleibe entschlossen, Nichtraucher vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen, erklärte ihr Sprecher Klaus Vater. Der Bund werde dazu das auf den Weg bringen, was in seiner eigenen Regelungskompetenz liege.
Kritik von SPD, Grünen und Ärzten
Mehrere SPD-Politiker kritisierten das wahrscheinliche Aus für ein bundesweit einheitliches Rauchverbot. "Was wir hier erleben, ist eine Bankrotterklärung gegenüber der Tabaklobby", sagte der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der "Frankfurter Rundschau". Es könne nicht sein, dass überall in Europa der Nichtraucherschutz funktioniere, aber die Bundesregierung erkläre, in Deutschland gehe das nicht.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, sagte der "Braunschweiger Zeitung": "Wir können und sollten das Rauchverbot wie geplant bundeseinheitlich regeln." Sie hoffe, dass das Verbot doch noch komme.
Kritik gab es auch von der stellvertretenden Grünen-Fraktionschefin Bärbel Höhn. Sie warf der Koalition "doppelten Murks" vor. Erst seien unsinnige Ausnahmen für Kneipen und Bars vereinbart worden, dann auch noch Verfassungsprobleme hinzugekommen. Nun sei ein Neuanfang erforderlich
Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe erklärte, die Regierung scheine "durch die Propaganda der Tabaklobby völlig vernebelt zu sein".
Eine Arbeitsgruppe der Großen Koalition hatte sich vergangene Woche darauf geeinigt, das Rauchen in Restaurants nur noch in separaten Räumen zu erlauben. Vom Rauchverbot ausgenommen werden sollten danach Bars, Kneipen, Nachtclubs sowie Bierzelte, nicht jedoch Discotheken.
Letzte Änderung: 14.06.2007 03:20 Uhr
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